Neues Gesetz ab Juni

Neue Regeln für Verbraucherkredite

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Die neue Verbraucherkreditrichtlinie, mit der in Österreich ab Juni die entsprechenden EU-Vorschriften umgesetzt werden, hat einstimmig den Justizausschuss passiert. Mit dem Gesetz sei ein großer Schritt in Hinblick auf mehr Transparenz und Klarheit im Kreditwesen gelungen, so Justizministerin Bandion-Ortner.

Die neuen Regeln für Verbraucherkredite, die Mitte März den Ministerrat passierten, machen unter anderem Kredite innerhalb Europas vergleichbar, indem einheitliche Parameter festgelegt werden.

Verpflichtende Warnung bei schlechter Bonität

Der Kreditgeber muss künftig vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers prüfen und diesen bei Zweifel an der Bonität auf Bedenken hinweisen. "Kann der Bank Schlampigkeit bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit und Informations- bzw. Warnpflicht nachgewiesen werden, kann die Höhe der Rückzahlungen reduziert werden", so SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Maier.

Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen

Vorgesehen sind auch ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, und Vorschriften darüber, dass der Rücktritt vom finanzierten Vertrag automatisch zum Rücktritt vom Kreditvertrag führt. Weiters kann der Verbraucher während der Vertragslaufzeit jederzeit einen Tilgungsplan verlangen, der eine Aufstellung der Rückzahlungsraten, Zinsen und Kosten des Kredits enthält.

SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Maier bewertet zudem auch die neuen Aufklärungs- und Warnpflichten der Banken für Fremdwährungskredite und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern positiv. Das vorliegende Gesetz enthalte insgesamt ein Mehr an Informationen und Rechten für die Kreditnehmer, so Bandion-Ortner. Gleichzeitig werde aber auch das Signal ausgesendet, dass Verbraucher selbstständig und eigenverantwortlich Entscheidungen über eine Kreditaufnahme zu treffen haben.

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