Ökostromgesetz: Einspruch trifft etwa 10 Betriebe

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Das Ökostromgesetz wird wie geplant am 23. September im Nationalrat beschlossen, erwartet Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V). Der von der EU beeinspruchte Teil über die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe (Deckelung) werde dabei weggelassen. Das treffe aber letztlich nur etwa zehn Betriebe, deren Zusatzkosten über 500.000 Euro liegen, sagte Mitterlehner in Alpbach zur APA. Dabei gehe es in Summe um etwa zehn Mio. Euro.

Für andere energieintensive Unternehmen, die mit der Deckelung geschützt werden sollten, könne man über die de-minimis-Regel (Genehmigungsfreiheit für Beihilfen unter 500.000 Euro) eine Lösung finden. Ursprünglich hätte die Deckelung energieintensiven Unternehmen in Summe etwa 40 Mio. Euro an Kosten ersparen sollen.

Die endgültige Prüfung der Deckelung der Zusatzkosten durch die EU-Kommission wird noch eine Weile dauern. Mitterlehner will hier noch nach einer Lösung für die betroffenen Unternehmen suchen, sollte die EU letztlich die Deckelung ablehnen. Es wäre aber keinesfalls möglich gewesen, die Deutsche Regelung "abzuschreiben", sagt Mitterlehner. Denn einerseits stehe die EU-Kommission auch der deutschen Lösung sehr kritisch gegenüber, andererseits seien die Strukturen und Bedingungen in Deutschland so unterschiedlich, dass ein Kopieren des Gesetzes nicht funktioniert hätte.

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