Frankreich

Ex-Guantanamo-Häftling aufgenommen

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Der Algerier hatte sieben Jahre lang unschuldig im US-Gefangenenlager verbracht. Er wird nun ein beschränktes Visum erhalten.

Frankreich hat am Freitag einen 42-jährigen Algerier aufgenommen, der nach Feststellungen der US-Justiz sieben Jahre lang unschuldig im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba festgehalten wurde. Der französische Außenamtssprecher Eric Chevallier teilte am Abend mit, Lakhdar Boumediene werde ein beschränktes Visum erhalten, mit dem er nicht die Freizügigkeit des Schengen-Raums in Anspruch nehmen könne. Boumediene traf an Bord einer US-Militärmaschine in Frankreich ein, sein genauer Aufenthaltsort wurde nicht mitgeteilt.

Zweimal im Hungerstreik
Boumediene soll nach Auskunft seines US-Anwalts Robert Kirsch zunächst von Ärzten untersucht werden. Er hatte im Dezember 2006 einen Hungerstreik begonnen und wurde zweimal täglich zwangsernährt. Erst im November 2008 entschied ein Richter des Obersten Gerichtshof der USA, dass er unschuldig ist. In Frankreich soll Boumediene seine Frau und seine beiden Töchter wiedersehen, die inzwischen 13 und acht Jahre alt sind.

Verdächtiger nach Anschlag
Im Herbst 2001 wurde Boumediene zusammen mit fünf anderen Algeriern in Bosnien-Herzegowina festgenommen. Er verfügte dort über eine Aufenthaltserlaubnis. Der Verdacht, der auf ihm lastete, bestand darin, dass er einen Anschlag gegen die US-Botschaft in der bosnischen Hauptstadt Sarajevo vorbereitet habe.

Im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba, das unter dem früheren US-Präsidenten George W. Bush im Zuge des von ihm ausgerufenen "Krieges gegen den Terror" nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet wurde und das nunmehr auf Anordnung von Bushs Nachfolger Barack Obama aufgelöst werden soll, werden derzeit noch 240 Gefangene als Terrorverdächtige unter fragwürdigem rechtlichen Status festgehalten. Mit der Aufnahme Boumedienes entschied sich Frankreich als erstes Land der Europäischen Union, einen Ex-Häftling aus Guantanamo aufzunehmen, der nicht seine Staatsbürgerschaft hat und dort nicht wohnhaft war.

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