CO2-Zertifikate rufen erneut VfGH-Zweifel hervor

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Die Regelungen für die Zuteilung von Emissionszertifikaten sind offensichtlich eine verfassungsrechtlich heikle Sache. Sie wurden schon einmal aufgehoben und daraufhin 2006 vom Nationalrat "repariert". Aber auch die Neuregelung erregt verfassungsrechtliche Bedenken - und deshalb hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun ein Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet.

Stein des Anstoßes ist der Nationale Zuteilungsplan. Er ist die Grundlage für die Zuteilung von Emissionszertifikaten an die einzelnen Betriebe. Der Zuteilungsplan kommt in einem komplizierten Verfahren im Zusammenspiel von Umweltministerium und der EU-Kommission zustande. Dabei dürften Regeln entstehen, die aus EU-Bestimmungen und österreichischen Gesetzen bzw. Verordnungen zusammengemischt werden.

Die Verfassung dürfte aber einen solchen "Mischtyp" einer Rechtsnorm nicht zulassen. Also werden möglicherweise die Vorgaben der Verfassung nicht eingehalten, erläuterte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA. Ob die Bedenken der Verfassungsrichter zutreffen, wird das nun eingeleitete Verfahren zeigen.

Bis zur Entscheidung des VfGH gilt aber die bestehende Rechtslage, merkte Neuwirth an. Anlass für diesen Beschluss des VfGH waren Beschwerden mehrerer Industrieunternehmen gegen die Zuteilungspraxis von Emissionszertifikaten. Die Beratungen darüber hatte der VfGH in der Juni-Session aufgenommen.

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