Deutscher Gaswettbewerb gewinnt an Fahrt

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Die Gaskunden in Deutschland profitieren nach Einschätzung der Bundesnetzagentur immer stärker vom Wettbewerb.

"Vor drei Jahren konnten die Verbraucher ihren Anbieter noch gar nicht wechseln. Jetzt ist es zu einer deutlichen Steigerung der Auswahlmöglichkeiten gekommen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Dies liege unter anderem daran, dass durch die Regulierung der Netze der Transport von Gas verbilligt wurde und die Eintrittshürden für neue Anbieter gesenkt wurden. Durch einen Anbieterwechsel könnten Kunden mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Während im Strommarkt der Wettbewerb in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat, kam dieser im Gasmarkt lange nicht in Gang. Inzwischen nutzen die Haushaltskunden auch beim Gas immer häufiger die Möglichkeit zum Wechsel, sagte Kurth. Während 2007 rund 100.000 Gaskunden ihre Lieferanten wechselten, seien dies 2008 etwa 350.000 gewesen. "Wenn wir ein paar Mal eine Verdreifachung haben, sind wir in zwei, drei Jahren möglicherweise auf dem Niveau wie beim Strom." 2008 wechselten 2,1 Mio. Stromkunden ihren Anbieter nach 1,3 Mio. 2007.

Kurth rät zu Wechsel

"Ich appelliere an die Verbraucher, von den Wechselmöglichkeiten Gebrauch zu machen", sagte Kurth. Eine Erhebung habe ergeben, dass pro Jahr ein Durchschnittshaushalt in Bonn durch einen Wechsel 236 Euro sparen könne, in München seien es 400 Euro und in Hamburg sogar 540 Euro.

Die Stromkunden sollen Kurth zufolge unterdessen über die nächsten vier Jahre um insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro entlastet werden. Dabei gehe es um Mehrerlöse, die die rund 900 Versorger in Deutschland in der Zeit vor der Regulierung der Netzentgelte erzielten.

Die Regulierungsverordnung trat Ende 2005 in Kraft, die Bescheide erhielten die Unternehmen aber erst im Lauf des Jahres 2006. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass den Stromkunden auch die Zwischenzeit zu Gute kommen müsse. Kurth strebt eine Pauschallösung an. Die Versorger sollen ein etwa Drittel der 2006 zugebilligten Netzentgelte den Kunden bei künftigen Rechnungen gutschreiben.

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