Banken klagten vor Verfassungsgericht gegen das Gebühren-Aus.
Es war der Gebühren-Aufreger des letzten Jahres - der erste Bankomat-Betreiber verlange fast 2 Euro pro Abhebung. Doch seit 13. Jänner gilt das neue Gesetz gegen Bargeld-Abzocke: Banken dürfen ihren Kunden Bargeldabhebungen an Bankomaten nur in Ausnahmefällen verrechnen.
Verfassungsgerichtshof muss entscheiden
Und: Die Hausbank muss auch Fremdgebühren, wie sie etwa die US-Firma Euronet (1,95 Euro) verrechnet, selber tragen. Zahlreiche Banken wehren sich dagegen und zogen vor den Verfassungsgerichtshof - der wird in der jetzt gestarteten Session (bis 30. Juni) über eine Aufhebung des Gebühren-Aus beraten.
Streitpunkt
Unabhängige Bankomat-Betreiber können abcashen, ohne dass Banken darauf Einfluss nehmen können.