Künftig soll es 75 reglementierte Gewerbe statt bisher 80 geben. Der Rest sind freie Gewerbe.
Bisher gibt es in Österreich geregelte Gewerbe, Teilgewerbe und freie Gewerbe. Im Zuge der Reform der Gewerbeordnung kommt das Aus für die Teilgewerbe, von denen es 21 gibt. Aus 80 reglementierten Gewerben werden 75. Freie Gewerbe gibt es 440. Hier einige Details dazu, was die Gesetzesänderung bringt:
Regelmentierte Gewerbe
Aus 80 werden 75. Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikeln kommen zu den freien Gewerben. Der Rest der Reduzierung erfolgt über die Zusammenlegung verschiedener Textilgewerbe.
Freie Gewerbe
Der allergrößte Teil der Teilgewerbe wird zu freien Gewerben. Hier kommt es zur sogenannten "Single License". Mit einem Gewerbeschein kann man alle freien Gewerbe ausüben. Nicht zuletzt um gegen Pfusch vorzugehen, werden Betonschneiden, Betonbohren und Erdbau aber dem reglementierten Baugewerbe zugeordnet.
Nebenrechte
Diese werden für reglementierte und freie Gewerbe ausgeweitet. Bei den reglementierten Gewerben können auftragsbezogen 15 Prozent in anderen reglementierten Gewerben erwirtschaftet werden, ohne dass man eine zusätzliche Gewerbeberechtigung braucht. In den freien Gewerben können bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in anderen freien Gewerben gemacht werden. Übersteigt man 30 Prozent, reicht eine Meldung im Online-Gewerberegister GISA, es wird aber eine weitere Kammerumlage fällig, auch wenn es die "Single License" gibt.
Anlagerecht
Die Verfahren werden entbürokratisiert und schneller. Die maximale Verfahrensdauer sinkt von derzeit sechs auf vier Monate. Anlagenwerber können künftig nicht-amtliche Sachverständige heranziehen. Betriebsanlagengenehmigungen bei vorübergehende Anlagen - etwa eine Theke des Gasthauses für ein Fest im Freien - fallen weg. "Beraten vor strafen" wird im Betriebsanlagenbereich etabliert. Für Änderungen in Richtung eines "One-Stop-Shops" im Betriebsanlagenrecht haben die Regierungsparteien weder FPÖ noch Grüne für eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit überzeugen können.
Beherbergungsbranche
Im Gewerbe "Beherbergung von Gästen" können künftig Zusatzdienstleistungen wie Ausflüge, Wellnessdienstleistungen, Ticketverkäufe, Abholfahrten und Ähnliches angeboten werden.
Das Gesetz soll mit Mai 2018 in Kraft treten. Grund sind umfangreiche Änderungen im GISA.