Nach mehreren Infektionen mit dem neuartigen Grippeerreger H1N1 wird die Landwirtschaftliche Lehranstalt in Lienz (Osttirol) ab 28.10. vorläufig geschlossen. Die präventive Maßnahme soll Unruhe und weitere Ansteckungen vermeiden, hieß es seitens des Landes Tirol. Betroffen sind 27 Personen, die Sperre soll bis 3.11. andauern. Insgesamt gibt es in ganz Tirol 30 Fälle von "H1N1-Infizierten", drei davon in Osttirol.
Die Erkrankung habe bei allen Betroffenen einen "milden Verlauf". Von den drei bestätigten "Schweinerippe-Erkrankungen" seien zwei Schüler, sowie ein Angestellter des Küchenpersonals.
Epidemiegesetz regelt Schulschließungen
Das Epidemiegesetz sieht "im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit" wörtlich "die vollständige oder teilweise Schließung von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten" vor. Weiters können betroffene "Bewohner von Ortschaften oder Häusern, in denen eine anzeigepflichtige Krankheit aufgetreten ist, (...) vom Besuch von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten ausgeschlossen werden".
Diese Regelung gilt nicht nur im Pandemiefall, sondern bei allen Krankheiten - also auch bezüglich der Schweinegrippe. Erkranken sehr viele Schüler gleichzeitig, entscheiden die Landessanitätsdirektion in Absprache mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über mögliche Schließungen von Einrichtungen, meist sind nur einzelne Klassen betroffen.
Gedacht ist das Zusperren einer Schule laut Unterrichtsministerium für "spezielle Fälle, wenn es bei Kindern zu besonders zahlreichen Infektionen kommt". 2008 wurde beispielsweise im Zusammenhang mit einer Masern-Epidemie in Salzburg eine Schule behördlich gesperrt und eine kleine Pflichtschule in Oberösterreich kurzzeitig geschlossen. In Letzterer griff man zu dieser Maßnahme, nachdem viele Lehrer erkrankten und kein Personal mehr zur Verfügung stand.
Zusperren, wenn mehr als die Hälfte krank ist
Das Gesundheitsministerium rät zu einer Schließung, wenn mehr als 50 % der Schüler einer Bildungseinrichtung von der neue A(H1N1)-Influenza betroffen sind. Die Verantwortung dafür liegt aber bei den Landessanitätsdirektionen, die eine "Fall zu Fall"-Entscheidung je nach Situation treffen müssen. Bei den Ministeriums-Empfehlungen gilt weiters: Eine Klasse soll geschlossen werden, wenn die Hälfte der Schüler darin an der "Neuen Grippe" (auch: "Schweinegrippe") erkrankt ist. Behandelt werden müssen infizierte Schüler von Hausärzten oder in Spitälern. "Schulärzten verabreichen keine Medikamente, sie könne nur diagnostizieren", so das Gesundheitsministerium.
Bezüglich "Neue Grippe"-Erkrankungen in Schulen hat das Unterrichtsministeriums im September in einem Erlass präventive Verhaltensweisen vorgesehen. Betont werden dabei vor allem Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung. Anhand eigens für Lehranstalten konzipierten Plakaten und Merkblättern wird unter anderem zum Lüften nach jeder Unterrichtseinheit für drei bis zehn Minuten und zum Händewaschen vor der Jausenpause geraten. Schutzmasken werden laut den Ratschlägen als nicht notwendig erachtet.