AUA-Abschied von der Börse

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Die Deutsche Lufthansa hat die Österreich-Tochter Austrian Airlines (AUA) von der Börse genommen. Nachdem Mitte Dezember in einer Sonder-Hauptversammlung der Weg freigemacht worden war, die restlichen Streubesitzaktionäre abzufinden, war das Delisting nur mehr eine Frage der Zeit. Am 4. Februar wurde der Handel in AUA-Aktien ausgesetzt. Wie der Website der Wiener Börse zu entnehmen ist, ist die Notierung der AUA-Aktien zum Amtlichen Handel widerrufen beziehungsweise zurück gezogen worden.

Im Juni 1988 war die AUA mit dem Verkauf von 25 Prozent des Aktienkapitals an die Börse gebracht worden. Dann sank der Staatsanteil auf rund 40 Prozent. Nach einem Nervenkrieg um EU-Genehmigungen gehört die schwer defizitäre AUA seit September 2009 Lufthansa. Der Streubesitz (am Schluss nur noch 3,9 Mio. Aktien) wurde mit 50 Cent je Aktie zwangsabgefunden. Die AUA-Aktie schloss am gestrigen Mittwoch mit 1,89 Euro.

Das Squeeze-out bei der AUA ist damit durch. Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag (4. Februar 2010) den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss trotz laufender Anfechtungsklagen ins Firmenbuch eingetragen. Anfechtungsklagen haben u.a. ein Hedgefonds (Blacksmith) und kritische Kleinaktionäre wie der Investor Rupert Heinrich Staller eingebracht. Sie haben die Firmenbucheintragung damit nicht wesentlich verzögern können.

Alle Anteile der zwangsabgefundenen Minderheitsaktionäre gingen von Gesetzes wegen auf den AUA-Hauptaktionär (ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH) über.

Nun beginnt Abfindungsstreit vor Kadi

Nachdem die Zwangsabspaltung des AUA-Streubesitzes nun "amtlich" und die AUA-Aktie an der Börse Geschichte ist, wetzen streitbare Investoren und Anlegerschützer die Messer. Jetzt geht der Streit um die Höhe der Abfindung los. Der Investor Alexander Proschofsky kündigte an, in zwei Wochen eine gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises beantragen zu wollen. "Nicht nur ich, 20 andere auch", sagte Proschofsky.

Auch der Interessensverband für Anleger (IVA) um Wilhelm Rasinger beantragt eine Überprüfung. Dafür habe man einen Monat Zeit. Rasinger stellt sich auf ein mehrjähriges Verfahren ein. Bei VA Tech etwa habe das fünf Jahre gedauert. "Wir haben es auf der anderen Seite mit der Kanzlei Freshfields mit juristischen Hardlinern zu tun", sagte Rasinger.

Ein Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit eines Abfindungspreises kann, mit Nachfristen, erst ab Eintragung des Squeeze-out beim Firmenbuchgericht und in der Ediktedatei eingeleitet werden.

Proschofsky sagte, er habe keine Anfechtungsklage gegen die Dezember-Hauptversammlung eingebracht, es sei ihm recht, dass das Preis-Verfahren nun rasch beginnen könne.

50 Cent für Proschofksy um das Neunfache zu wenig

Die kritischen Anleger wollen mit allen juristischen Mitteln mehr herausschlagen. Die gebotenen 50 Cent sind Proschofksy zumindest um das Neunfache zu wenig. Als "Untergrenze" verlangt er jene 4,49 Euro je Aktie, die im allgemeinen Übernahmeangebot gezahlt worden sind. Proschofksy glaubt, "dass wir ausgesprochen gute Karten haben."

Rasinger will "im Vergleichsweg in die Nähe von 4,49 Euro kommen", wie er heute deponierte. Er habe mit einem Abschlag gerechnet, aber 90 % seien doch "zu keck".

Jenen AUA-Kleinaktionären, die das Angebot der Deutschen um 4,49 Euro je Aktie nicht angenommen haben - bot die Lufthansa nur mehr 50 Cent Cash-Abfindung je Aktie. Was schon zur Eröffnung der Zwangsabfindung für helle Empörung gesorgt hatte. Binnen weniger Wochen habe sich die Lage der Airline nicht in diesem Maß verschlechtert, argumentieren die Kritiker. Bewertungen und Gutachten, mit denen die Lufthansa ihre 50 Cent untermauert hat, wurden von den rebellischen Investoren in Zweifel gezogen.

Staller will Rausschmiss wegprozessieren

Mit einer umfangreichen Anfechtungsklage geht der streitbare Investor Rupert Heinrich Staller gegen den Rausschmiss der Streubesitzaktionäre vor. Er will zahlreiche Rechtsfragen zu den zugrunde gelegten Gesetzen geklärt wissen. Er wisse, dass es Jahre dauern werde, bis man hier zu Antworten kommen werde - "und es wird alles beim OGH enden", sagte er zur APA. "Ich werde das durchfechten."

Sollte die AUA die Klage verlieren, seien die Beschlüsse der Hauptversammlung zum Squeeze-Out "null und nichtig", sagte Staller, "mit allen dramatischen Konsequenzen, die dann die Vorstände der AUA und der Lufthansa zu verantworten haben." Er meine damit eine Rückabwicklung.

Für Staller liegt es "in der Natur der Sache", dass die AUA für die Eintragung der Streubesitzabspaltung Druck auf das Firmenbuchgericht gemacht habe.

AUA zu Staller: "Sicher nicht ernst"

"Wir freuen uns natürlich über die klare Entscheidung des Firmenbuchgerichts", sagte Airline-Sprecher Martin Hehemann, "und wir sind der Meinung, dass man auch in der Niederlage Haltung bewahren sollte." Das falle Staller heute offenbar etwas schwer, so Hehemann. "Seinen Verweis Richtung Firmenbuchgericht meint er sicher nicht ernst." Auch Überlegungen einer Rückabwicklung könne er nicht ernst meinen.

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