Skylink: RH klärt Prüfkompetenz für Flughafen Wien

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Angesichts des Bau-Debakels um den Ausbau des Flughafens Wien lässt der Rechnungshof (RH) untersuchen, ob er nicht doch für die Flughafen Wien AG zuständig ist. Derzeit werde geprüft, in wie weit im Syndikatsvertrag eine Beherrschung durch die öffentliche Hand vorliegt, sagte RH-Sprecherin Helga Berger zur APA. Im Fall eines positiven Ergebnisses würde eine Prüfung eingeleitet. Sollte der Flughafen anderer Meinung sein, müsste die Frage - ähnlich wie schon bei der AUA - vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ausgestritten werden, was allerdings Jahre dauern wird.

Geprüft wird der Syndikatsvertrag in der Rechtsabteilung des Rechnungshofs. Laut Verfassung (§ 126 b) ist der RH für Unternehmen zuständig, in denen die öffentliche Hand mindestens 50 Prozent des Stamm- Grund oder Eigenkapitals hält oder die er betreibt. "Einer solchen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmungen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gleichzuhalten", heißt es darin weiter.

Land Niederösterreich und Stadt Wien halten an der Flughafen Wien AG jeweils nur 20 Prozent. Die Anteile sind syndiziert, d.h. die beiden Hauptaktionäre stimmen sich bei Abstimmungen ab und haben ein wechselseitiges Übernahmerecht an den Anteilen. Weitere 10 Prozent der Aktien hält eine Mitarbeiterstiftung, die restlichen 50 Prozent sind in Streubesitz.

Die Feststellung der Beherrschung ist nicht einfach, weiß man auch im Rechnungshof. Außerdem dauert ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof. Bei der AUA, bei der die Verfassungsrichter letztlich dem RH recht gegeben haben, habe das die Prüfung vier Jahre verzögert, so RH-Sprecherin Berger.

Im Parlament gibt es seit Jahren Versuche - vor allem der Oppositionsparteien - die Schwelle für die Zuständigkeit des Rechnungshofs auf 25 Prozent zu senken. Das Thema kam im Verfassungsausschuss wieder zur Sprache und wurde neuerlich von den Regierungsparteien abgelehnt, wie der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, der Grüne Abgeordnete Werner Kogler, kritisiert. Seines Erachtens gibt es aber Chancen auf eine Einigung im Herbst, nicht zuletzt weil dann wieder einige Verfassungsmaterien auf der Tagesordnung stünden, bei denen die Regierungsparteien die Zustimmung der Oppositionsparteien brauchen.

Der Flughafen sei ein gutes Beispiel, warum die Schwelle von 25 Prozent ein Gewinn wäre und man sich damit lange Verfahren ersparen könnte. Verfassungskonform wäre die Schwelle laut Kogler jedenfalls, weil das auch in einigen Ländern so sei. Gerade die enormen Kosten von Konsulentendiensten beim Flughafen deuteten auf eine "Korruptionstangente" hin, so der Grüne. Aus diesem Grund sei einen unabhängige Prüfung notwendig und nicht weitere "Haus-und-Hof-Gutachter".

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