OLG Wien lässt VKI-Sammelklage zu

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht sich durch eine kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung zum Thema Sammelklage bestärkt. Der VKI führt gegen den Finanzdienstleister AWD wegen des Vorwurfes systematischer Falschberatungen von Anlegern eine Sammelklage. Ein Wiener Rechtsanwalt wollte dem VKI untersagen lassen, für die Sammelklage zu werben.

Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde nun vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Im Frühjahr hatte der VKI - im Auftrag des Arbeits- und Sozialministeriums - Beschwerden von Anlegern gesammelt, die sich vom AWD beim Ankauf von Immofinanz-Aktien falsch beraten fühlten.

Rund 6.500 Beschwerden kamen zusammen, 2.500 Anleger haben das Angebot zur Teilnahme an einer Sammelklage angenommen. Der VKI hat Ende Juni die erste Tranche der Sammelklage bei Gericht eingebracht und 2 Mio. Euro für 125 Geschädigte eingeklagt. Die erste Verhandlung soll am 22.10. (12 Uhr) am Handelsgericht Wien stattfinden. Der AWD argumentiere in seiner Klagebeantwortung damit, dass eine Sammelklage unzulässig sei.

Ähnlich habe auch ein Wiener Rechtsanwalt argumentiert, als er im Frühjahr gegen den VKI eine Einstweilige Verfügung beantragt hat, um dem VKI die Werbung für die Sammelklage zu untersagen. Dieser Antrag wurde vom Handelsgericht Wien abgewiesen.

Nun hat auch das OLG Wien als Rekursgericht sich dem Erstgericht angeschlossen. Die Sammelklage nach österreichischem Recht sei in Lehre und Judikatur anerkannt und es sei klar, dass damit - wenn der VKI eine solche Klage ankündigt - nicht eine "class action" nach amerikanischem Muster gemeint sein kann. Das OLG Wien hat die ordentliche Revision nicht zugelassen. Das Urteil im Volltext kann auf verbraucherrecht.at nachgelesen werden

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