Einheitswerte

Pauschalierungs-Aus würde Bauern 300 Mio. Euro kosten

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Österreichs Agrarspitze weist die Kritik von AK und Gewerkschaft in Bezug auf eine Neubewertung der Einheitswerte, die Bauern seien Steuerflüchtlinge, als "Klassenkampf" zurück. Die Einheitswerte und die darauf basierende Pauschalierung von Steuern und Abgaben sichere gerade kleinen Bauern eine Zukunft. Große Agrarbetriebe seien ohnehin buchführungspflichtig, betonte Landwirtschaftsminister Berlakovich.

Müssten alle Agrarbetriebe Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben machen, entstünden Mehrkosten für die heimischen Bauern von 300 Mio. Euro, schätzt der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Gerhard Wlodkowski.

Eine Abschaffung der Pauschalierung wäre ein "Riesenaufwand", von dem weder der Steuerzahler, noch der Finanzminister oder der Bauer etwas habe.

Denn in der Diskussion werden der Ertragswert mit dem Verkehrswert verwechselt: Schließlich lebe der Bauer nicht vom Verkauf seiner Äcker, sondern vom Ertrag, sagte der Kammerpräsident. "Die Bauern zahlen nicht zu wenig Steuern. Sie können nicht mehr zahlen, weil nicht mehr Ertrag da ist", betonte Wlodkowski.

Der Entwurf des Finanzministers, die für heuer geplante Neubewertung der Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Vermögen zu verschieben, sei "sinnvoll", sagte Berlakovich. Denn die Bauern hatten 2009 ohnehin einen Einkommensverlust von 20 % hinnehmen müssen.

In Relation zum steuerlichen Effekt stehe der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis. Bevor man über eine Neubewertung nachdenke, müsse man auch wissen, wie die EU-Agrarpolitik ab 2014 gestaltet werde und wie die Einkommenssituation der Landwirte aussehe. Fest stehe, dass auch die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten werde, "aber nicht alleine", waren sich Berlakovich und Wlodkowski einig.

Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle neun Jahre eine Hauptfeststellung für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durchzuführen ist. Aufgrund dieses Gesetzes wäre heuer wieder ein solcher Schritt notwendig. Diesen will das Finanzministerium nun verschieben und nennt in seiner Begründung die hohen Kosten einer Neubewertung, die wegen zu erwartender, relativ geringer Veränderungen in keiner Relation zu den erwarteten Einnahmen stünden.

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