Gastronomie

Rauchergesetz: Wirt klagt Staat

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Lokalbesitzer will mit Amtshaftungsklage Schadenersatz erstreiten.

Als Reaktion auf den Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, wonach es für Nichtraucher unzumutbar sei, durch den Raucherbereich zu gehen, will Lokalbesitzer Heinz Pollischansky mit Unterstützung der Wirtschaftskammer (WKÖ) nun Schadenersatz von der Republik Österreich. Per Amtshaftungsklage sollen die "nutzlos gewordenen Investitionen" rückerstattet werden, wie er auf einer Pressekonferenz am Montag bekräftigte. Laut WKÖ sind bis zu 12.000 Gastronomen betroffen.

Den Stein ins Rollen hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit einer allgemeinen Klarstellung während eines Verfahrens im Juni gebracht. Laut der Auffassung des VwGH sei es unzumutbar für Nichtraucher, beispielsweise auf dem Weg zur Toilette, durch den Raucherbereich gehen zu müssen. Somit müssen Wirte nun dafür Sorge tragen, dass Nichtraucher zu keiner Zeit mit dem Raucherbereich in Kontakt kommen.

Diese Klarstellung des VwGH sorgt bei den Wirten für rauchende Köpfe. Gastronomen hätten laut Helmut Hinterleitner von der WKÖ rund 96 Millionen Euro in Umbauten gesteckt, um die Auflagen des Tabakgesetzes zu erfüllen. Alle Raumkonzepte und Umbauarbeiten wären nutzlos gewesen, zusätzlich müssten nun erneut Investitionen getätigt werden, um der Klarstellung zu entsprechen.

"Es geht hier auch um die Rechtssicherheit", so Hinterleitner. Er bezieht sich dabei auf eine Anfrage an das Gesundheitsministerium im Jahr 2008. Damals hatte das Ministerium laut Hinterleitner bekräftigt, dass "das Durchschreiten von Raucherräumen den Nichtrauchern zumutbar" seien. An diesen Aussagen hätten sich die Wirte orientiert.

Für Pollischansky ist die Kehrtwende der Rechtsauslegung nun völlig unverständlich: "Ein Weg über den Gürtel ist schädlicher als die zehn Sekunden, die man durch den Raucherraum geht." Der Lokalbesitzer will nun sobald als möglich die Klage mit der Forderung von 30.000 bis 50.000 Euro Schadenersatz am Wiener Landesgericht einbringen. "Ich bin allerdings nur der Erste", meinte Pollischansky. Bei Erfolg wollen die Wirte unter Umständen auf die vollen 96 Millionen Euro klagen. Zweites Ziel sei die Forderung nach der Reparatur des Gesetzes. "Wir wollen des Ist-Zustand der letzten Jahre wieder, dadurch würden sich alle Probleme erübrigen", erklärte Hinterleitner.



 

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