Rettberg bestreitet strafrechtliche Vorwürfe

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Der ehemalige Libro-Generaldirektor bestreitet die gegen ihn gerichteten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Im Zusammenhang mit der 2001 in die Pleite geschlitterten Buch- und Papierhandelskette wurden Vorwürfe in einer 54 Seiten dicken Anklageschrift zusammengefasst.

Rettberg hätte heuer eigentlich eine achtmonatige Freiheitsstrafe absitzen sollen. Bereits 2006 war er an einer Nebenfront verurteilt worden, weil er - so die diesbezüglichen, längst rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen - sein Privatvermögen verschleiert hatte, um dieses dem Zugriff der Libro-Gläubiger zu entziehen. Anfang 2009 ereilte Rettberg dann die Aufforderung zum Strafantritt.

Die Justiz gewährte dem vormaligen Libro-Chef jedoch einen einjährigen Strafaufschub, wie Rettbergs Verteidiger Elmar Kresbach darlegt: "Das ist an sich nichts Ungewöhnliches und im Strafvollzugsgesetz so vorgesehen." Rettberg nütze die Zeit, um bis dahin das Fortkommen seiner Familie abzusichern, erläuterte Kresbach.

Gemäß § 6 Ziffer 2 lit a Strafvollzugsgesetz (StVG) ist auf Antrag des Verurteilten ein Strafaufschub von bis zu einem Jahr möglich, "wenn der Aufschub für das spätere Fortkommen des Verurteilten, für den Wirtschaftsbetrieb, in dem der Verurteilte tätig ist, für den Unterhalt der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen oder für die Gutmachung des Schadens zweckmäßiger erscheint als der sofortige Vollzug", wie es in der zitierten Gesetzesstelle heißt.

Neben Rettberg bezieht sich die auf Untreue, schweren Betrug und Bilanzfälschung lautende Anklage auf den ehemaligen Finanzvorstand der Libro AG, Johann Knöbl, den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Kurt Stiassny, Stiassnys Stellvertreter Christian Nowotny sowie den Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann. "Es ist interessant, dass damit die fulminante Rolle und die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats zum Ausdruck kommt", bemerkte dazu Rettbergs Rechtsvertreter.

Für sämtliche Angeklagte, deren Anwälte die Anklageschrift großteils erst am Donnerstag erhalten haben, gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben jetzt zwei Wochen Zeit, um dagegen Einsprüche vorzubringen, mit denen sich das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen müsste. Auf Untreue bzw. schweren Betrug sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren vor.

Der Prozess, den Einsprüche verzögern, aber nicht aufhalten würden, dürfte nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2010 in Wiener Neustadt über die Bühne gehen. Die Verhandlung wird Richterin Birgit Borns leiten.

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