SkyEurope: Forderungen im Konkurs neu anmelden!

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Jene Gläubiger der Pleite gegangen slowakischen Billigairline SkyEurope, die ihre Forderungen im Rahmen des Gläubigerschutz-Verfahrens geltend gemacht hatten, müssen sie im bevorstehenden Konkursverfahren erneut anmelden. Das sagte der Restrukturierungsverwalter von SkyEurope.

Zu der Höhe der Schulden von SkyEurope wollte er mit Verweis auf Schweigpflicht keine Angaben machen. Zum weiteren Ablauf erklärte er, das Gericht müsse innerhalb von 15 Tage über den am 31.8. eingebrachten Konkursantrag entscheiden. In dem entsprechenden Beschluss werde auch ein Konkursverwalter ernannt.

Der Leiter der Rechtsabteilung im Verein für Konsumenteninformation (VKI), Peter Kolba rät den von Flugausfällen betroffenen Passagieren weiter, ihre Ansprüche jedenfalls geltend zu machen, "nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Entschädigung". Es sei wichtig, dass auch solche "Streuschäden" im Konkursverfahren eine relevante Größe sind, und nicht nur offenen Forderungen von Firmen. Daher bemühe sich der VKI eine möglichst niederschwellige Anmeldung für Betroffene zu organisieren.

Das angekündigte Formular soll abrufbar sein, sobald das Konkursverfahren in der Slowakei eröffnet ist, weil dann die relevanten Fristen etc. klar seien. Die Geschädigten müssten es dann nur noch herunterladen, ausfüllen, in ein Kuvert stecken und abschicken. Im vorangegangen Gläubigerschutzverfahren wurde das Formular rund 2.500 mal heruntergeladen. Für die Anmeldung der Ansprüche fallen nach Angaben vom Rechtsexperten in Bratislava wie schon im Restrukturierungsverfahren keine Gebühren an.

Informationen über das weitere Prozedere erhält aber nur, wer eine Zustelladresse in der Slowakei angeben kann. Der VKI verspricht jedenfalls diese Informationen schnellstmöglich auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Interesse an Informationen zu SkyEurope ist schon bisher groß: Gestern gab es laut Kolba 3.300 Zugriffe, heute Vormittag bereits wieder rund 600.

AK-Tipps für Passagiere

Auch die Arbeiterkammer hat auf ihrer Homepage. Tipps für geschädigte Passagiere zusammengestellt und rät den Betroffenen ebenfalls ihre Ansprüche anzumelden - also Kosten für Hotel, Ausgleichszahlungen, Tickets.

Heimische Insolvenzexperten machen den Gläubigern der insolventen Airline indes wenig Hoffnung auf Kostenersatz. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem Liquidationsverfahren einer Airline eine namhafte Quote für die unbesicherten Gläubiger geben wird", meinte Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband (KSV) 1870 gegenüber dem "WirtschaftsBlatt".

Auch der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sieht hohe Schadenersatzforderungen auf die Konkursmasse von SkyEurope zukommen, vor allem vonseiten der Flugzeug-Leasingfirmen. Auch der Flughafen Wien gehört zu den Gläubigern, über die Höhe der Forderungen wird bisher gemutmaßt.

Nach Ansicht von Kolba wäre es "frappant", wenn die Quote für die Gläubiger nur sehr gering ausfallen würde. Immerhin sei erst vor wenigen Wochen das Gläubigerschutzverfahren genehmigt worden, mit guten Fortführungsaussichten. Umso wichtiger sei es daher auch für Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung wie bei Reiseveranstaltern einzuführen, die den Kunden Rücktransport und Geld-Zurück garantiere fordert Kolba ebenso wie AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

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