Das Sterben in Kärnten wird teuer.
Eine Novelle zum Bestattungsgesetz lässt die Ärztetarife für die Totenbeschau von 53 bzw. 74 Euro auf 120 bis 230 Euro steigen, kündigten Land, Gemeindebund und Ärztekammer am Dienstag vor Journalisten an. Angehörige werden statt bisher 107 Euro voraussichtlich 230 Euro bezahlen müssen, inklusive einer Gebühr an die Gemeinde.
Die Situation mit der Totenbeschau hatte im Bundesland zuletzt immer wieder für unwürdige Situationen gesorgt, beklagte Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ). Laut geltendem Gesetz dürfen Leichen nämlich bis zur Totenbeschau nur dann bewegt werden, wenn sie ein Verkehrshindernis oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Peter Stauber (SPÖ), Gemeindebundpräsident und Bürgermeister von St. Andrä im Lavanttal, berichtete, erst kürzlich sei ein Toter nach erfolgloser Reanimation fünf Stunden am Hauptplatz der Stadtgemeinde gelegen, bevor ein Arzt für die Totenbeschau zur Verfügung stand. Zu solch untragbaren Situationen sei es immer wieder gekommen, so Stauber.
Nach der neuen Regelung soll nun schon der Notarzt verfügen können, dass der Tote aus Pietätsgründen innerhalb der Gemeinde verbracht werden darf. Mit den neuen Tarifen, die auch valorisiert werden, und einem einfacheren Angelobungsverfahren soll es zudem leichter werden, einen Arzt für die Totenbeschau zu bekommen. Wenn Verdacht auf Fremdverschulden besteht, darf die Leiche weiterhin nicht bewegt werden.
Auch in der Art der Bestattung gibt es Neuerungen durch die Gesetzesnovelle. So soll es künftig erlaubt sein, eine symbolische Menge der Asche eines Verstorbenen aus der Urne zu entnehmen, um daraus ein Schmuckstück zu fertigen. Für Friedensforste kommt die Auflage, nur mehr verrottbare Urnen zu verwenden. Bei Sonderbestattungsanlagen, also wenn Urnen auf Privatgrundstücken aufbewahrt werden, sind künftig keine fünfjährlichen Kontrollen durch einen Amtsarzt vorgeschrieben. Es reichen zehnjährliche Kontrollen durch die Gemeinde. Und um aufgelassene Gräber neu vergeben zu können, gibt es ebenfalls eine Neuerung. Künftig dürfen die sterblichen Überreste aus solchen Gräbern entnommen und in Gemeinschaftsgräber gebracht werden.
Die Novelle zum Kärntner Bestattungsgesetz soll im Sommer im Landtag beschlossen werden. Die genauen Gebühren für die Totenbeschau werden danach mittels Verordnung festgelegt.