Stichwort: Kollektivvertrag

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Der Kollektivvertrag (KV) ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer (WKÖ) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) und gilt für alle Arbeitnehmer, auch wenn sie kein Gewerkschaftsmitglied sind. Die beiden wesentlichen Punkte sind der Mindestlohn und der Ist-Lohn.

Ersterer regelt, was Arbeitnehmer grundsätzlich zu bekommen haben, zweiterer liegt über dem Mindestlohn und entspricht dem realen Einkommen des Arbeitnehmers. Eine Bezahlung unter dem Mindestlohn ist nicht erlaubt.

Die Vereinbarungen gelten solange, bis ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wird. Im Regelfall gilt der Vertrag für ein Jahr. Der Auftakt der Lohnrunden im Herbst erfolgt traditionell durch die Metallindustrie. Insgesamt werden jährlich rund 450 Kollektivverträge abgeschlossen. Geht es nach der Arbeitgeberseite dann sollten die Gehälter auf Betriebsebene ausverhandelt werden, da hier flexibler auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingegangen werden könne. Das lehnt die Gewerkschaft ab, weil sie fürchtet, dass dann der Einzelne unter die Räder kommt.

Traditionell sind in jenen Bereichen die Lohnabschlüsse besonders hoch, in denen die Arbeitnehmer eine starke Interessensvertretung haben, wie eben bei den Metallern. Eine gesetzlich festgelegte Lohnerhöhung gibt es jedenfalls nicht. Außerdem regelt der KV zahlreiche weitere Punkte wie Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) oder Zulagen und Zuschläge, Prämien, Reisegebühren, Taggelder usw.

Die Verhandlungen selbst gleichen einem Ritual und finden traditionell in der Wirtschaftskammer statt. 2008 benötigten die Metaller-Verhandler vier Runden, was ungewöhnliche lang war. Verhandelt wird meist bis in die Früh und ein "Pokerface" ist ein Muss. Genauso wie die Versicherung, dass man beim Verhandlungsergebnis bis ans äußerste des Erträglichen gegangen sei, aber damit nun alle gut leben können.

Die ersten Kollektivverträge wurden nach der Aufklärung in der zweiten Hälfte es 19. Jahrhunderts abgeschlossen. Unter der NS-Diktatur wurden die KV-Verhandlungen abgeschafft. 1947 wurde dann ein Kollektivvertragsgesetz beschlossen.

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