Strengeren Grenzwert für Transfette beschlossen
Die "Österreichische Trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein Inverkehrbringen von Fetten und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren (TFS) im Gesamtfett verboten sein wird. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Österreich ist somit das zweite EU-Land mit solch einer Begrenzung. Europäischer Vorreiter war bis dato allein Dänemark. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz ein Transfettgesetz.
"Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", so Stöger. Aus Sicht des Ministers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen.
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