Kalmierung

SVA-Versicherte: Stöger mahnt Streitparteien

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Gesundheitsminister Alois Stöger schaltet sich in den Streit zwischen Ärztekammer und Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ein und mahnt beide Seiten, noch vor dem drohenden vertragslosen Zustand ab 1. Juni zu einer Lösung zu kommen.

Er sehe nicht ein, dass die beiden Streitparteien jetzt die Verhandlungen abgebrochen haben. "Die Sozialpartnerschaft hat den Mai zu nutzen", richtete Stöger beiden Parteien aus. "Es ist an der Zeit, dass sich die Spitzen zusammensetzen", wandte sich der Minister direkt an Ärztekammer-Präsident Walter Dorner und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl in dessen Funktion als SVA-Obmann.

Stöger verwies darauf, dass es bereits Gesprächsangebote gebe, diese sollten jetzt ernst genommen werden. "Ich erwarte von der verantwortlichen Selbstverwaltung, dass sie die Probleme löst." Es gehe darum, den Mai dafür zu nutzen.

Die Selbstverwaltung solle ihre Aufgabe erfüllen, forderte der Minister und nahm dabei neben den bisherigen Verhandlungsführern Günther Wawrowsky auf Seite der Ärztekammer und Martin Gleitsmann auf Seiten der SVA konkret auch die beiden Präsidenten Leitl und Dorner in die Pflicht. Den Hauptverband der Sozialversicherungsträger sieht Stöger vorerst in dieser Frage hingegen nicht gefordert.

Für den Fall, dass die Sozialpartner im Mai doch zu keiner Lösung mehr kommen sollte, würde sich der Minister auch selbst einschalten. Er würde sich zwar nicht inhaltlich einmengen, erläuterte Stöger. Er könne sich aber viele Schritte vorstellen, einer davon könnte auch sein, beide Seiten zu sich ins Ministerium zu zitieren, sagte der Minister auf eine entsprechende Frage.

Stöger erinnerte die beiden Streitparteien auch daran, dass es um die Patienten gehe, die versorgt werden müssen. Darauf hätten diese auch einen Rechtsanspruch.

410.000 von vertragslosem Zustand betroffen

Von einem drohenden vertragslosen Zustand für die gewerblich Versicherten wären etwa 410.000 Personen unmittelbar betroffen. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hat zwar insgesamt 675.537 Anspruchsberechtigte, für rund 265.000 Personen davon würde sich aber auch durch einen vertragslosen Zustand nicht viel ändern.

Mehr als ein Drittel der SVA-Versicherten, nämlich etwa 234.000 Personen, sind zusätzlich auch noch bei einem anderen Träger versichert, mit 181.000 der überwiegende Teil bei einer Gebietskrankenkasse. Diese Personen können bei einem Arztbesuch ihre Leistung einfach über den anderen Versicherungsträger abrechnen lassen.

Weiters hat die SVA jetzt schon etwa 31.000 sogenannte "Geldleister". Das heißt, diese Personen begleichen jetzt schon ihre Rechnung selbst direkt beim Arzt und reichen diese dann bei der SVA ein. Sie bekommen dann 80 % zurück, weil es in der SVA für alle Versicherten ähnlich wie bei den Beamten einen 20-prozentigen Selbstbehalt gibt.

"Geldleister" sind in der SVA automatisch jene Besserverdiener, deren Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage liegt. Alle anderen können auf freiwilliger Basis "Geldleister" sein, etwa wenn sie beim Arzt als Privatpatienten auftreten wollen.

Im Falle des vertragslosen Zustandes müssten die betroffenen Patienten beim Arzt direkt bezahlen und dann ihre Rechnung bei der SVA einreichen. Sie würden dann aber nur einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen, wobei es in der Regel auch weniger als die häufig kolportierten 80 % sein würden. Laut ASVG bezieht sich dieser Prozentsatz nämlich nicht auf die Höhe des Arzthonorars, sondern auf den Kassentarif.

Das heißt der Patient bekommt nur 80 Prozent dessen, was die Kasse für die entsprechende medizinische Leistung einem Kassenarzt zahlen würde. Da die Ärzte aber häufig höhere Tarife verrechnen als den Kassentarif, würden die Patienten auch entsprechend weniger zurückbekommen. Zudem hat die Ärztekammer bereits eine Honorarempfehlung an die Ärzte herausgegeben, wonach den Medizinern für den Fall des vertragsfreien Zustands ab 1. Juni eine Erhöhung der Tarife um 20 % empfohlen wird. Die Ärztekammer betont aber, dass die Honorare der Ärzte, die dann de facto Wahlärzte wären, in deren freiem Ermessen liegen.

Von den 675.537 Anspruchsberechtigten der SVA sind 330.249 pflichtversicherte Aktive, 129.521 pflichtversicherte Pensionisten und 215.767 mitversicherte Angehörige.

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