Aus in Wien?

Uber bleibt nur noch Gang vor OGH

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Fahrdienstvermittler hat nur noch eine Chance, das drohende Verbot abzuwehren.

Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montagabend die Einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts gegen Uber, die Ende April verhängt wurde,  bestätigt hat , bleibt dem US-Unternehmen nur noch eine Möglichkeit, das drohende Verbot abzuwehren. Konkret kann Uber gegen diese Entscheidung nur noch den OGH anrufen. 

Taxi 40100 sieht sich bestätigt

"Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist", hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100, die Uber vor Gericht gezerrt hat. "Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben", so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Entscheidungen gibt es dazu noch keine, jedoch habe der OGH vergangene Woche festgestellt, dass diese von österreichischen Gerichten gefällt werden müssten.
 

Neos üben Kritik

Verärgert zeigt sich der design. Klubobmann von Neos Wien, Christoph Wiederkehr, über das neuerliche drohende Aus für den Fahrtendienstvermittler: „Wir sehen nicht ein, dass moderne Unternehmen, die von vielen Wienerinnen und Wienern gerne genützt werden, an der starren Politik von Rot-Grün in Wien, aber auch von Schwarz-Blau im Bund scheitern! Es geht hier auch um über tausend Arbeitsplätze. Wir fordern zeitgemäße Lösungen, die es sowohl Taxiunternehmen als auch Mietwagen-Anbietern erlaubt, in einen fairen Wettbewerb zu treten. Beispiele wie London oder Berlin zeigen, dass das durchaus möglich ist.“
 

Gang vor OGH wahrscheinlich

Uber hat sich zum neuen OLG-Urteil zwar noch nicht geäußert, dennoch ist davon auszugehen, dass der Fahrdienstvermittler den OGH anrufen wird. Dann wird sich zeigen, ob Uber in Wien seinen Dienst tatsächlich einstellen muss, oder ob die Entscheidung von den Höchstrichtern revidiert wird.
 
>>>Nachlesen:  Uber vor dem Aus in Wien
 
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