Mietrecht

VfGH tastet Wiener Richtwert-Mieten nicht an

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Verfassungsgerichtshof lehnte Anträge von Vermietern auf Überprüfung des Richtwertgesetzes ab.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lässt die derzeit geltenden Richtwert-Mieten, die vor allem für Gründerzeithäuser in Wien gelten, unangetastet. Anträge von Vermietern, das Richtwertgesetz zu überprüfen, haben die Verfassungsrichter nun abgelehnt, wie der VfGH am Mittwoch mitteilte. Die Regelungen dienten dem öffentlichen Interesse des leistbaren Wohnens, so die Begründung.

Eine Gruppe von Hauseigentümern hatte eine Gesetzesbeschwerde eingebracht. Von ihnen wurden unter anderem zwei Punkte im Richtwert- bzw. Mietrechtsgesetz als nicht verfassungskonform angefochten: die je nach Bundesland unterschiedlich hohen Richtwerte und das Ende des Zweiten Weltkrieges (8. Mai 1945) als Stichtag für die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes. Nur Wohnungen, deren Bau nach diesem Datum bewilligt wurde, fallen nicht unter die Richtwertregelung.

Der Gerichtshof beurteilte die angefochtenen Regelungen als "nicht verfassungswidrig". Mit der Festsetzung der Richtwerte habe der Gesetzgeber seinen "rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten". Auch die Festlegung eines Stichtags falle in diesen Spielraum. Die Verfassungsrichter halten diese Reglung für "sachlich gerechtfertigt", auch, weil damit die Schaffung von Wohnraum im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Krieg honoriert werden sollte.
 

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