Das Handelsgericht Wien hat die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD zugelassen. Das Gericht prüft nun den Vorwurf der "systematischen Fehlberatung" beim Verkauf von Immofinanz-Aktien durch AWD-Berater. Der VKI-Aktion haben sich rund 2.500 geprellte Anleger mit einem geschätzten Gesamtschaden von 30 Mio. Euro angeschlossen.
Die erste nun zugelassene Teilklage gegen den AWD im Namen von 125 Personen wurde Ende Juni eingebracht, die zweite Tranche namens 145 Anlegern folgte im September. Der vermutete Schaden beträgt jeweils rund zwei Mio. Euro. Der AWD hatte in der Vergangenheit die Form der Sammelklage für unzulässig erklärt und darauf gepocht, alle Fälle einzeln prüfen zu wollen, was der VKI ablehnte.
Mit dem Gerichts-Entscheid ist wohl der Startschuss für das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik gefallen. Mehr Beteiligte hatte nur das WEB-Verfahren. Damals zog der VKI für 3.200 Anleger vor Gericht.
AWD will allerdings gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Rekurs einlegen. Das sagte AWD-Anwalt Christian Winternitz. Der zuständige Richter Oskar Straßegger spreche in dem Beschluss von einem "Grenzfall", womit er den AWD "geradezu einlädt", Einspruch zu erheben. Zudem seien andere Richter der Meinung, dass die Form der Sammelklage in Österreich nicht zulässig ist.
VKI-Chefjurist Peter Kolba wiederum ist der Meinung, dass der HG-Beschluss nicht anfechtbar ist. Man sei zuversichtlich, dass alle 2.500 Fälle in Form von Sammelklagen abgehandelt werden können.