voestalpine erlässt keine Generalamnestie

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Beim Aufdecken von Details zu illegalen Preisabsprachen geht der oberösterreichische Stahlkonzern anders vor als die ebenfalls mit Kartellvorwürfen konfrontierte ThyssenKrupp. "Wir haben keine Generalamnestie - wir schauen uns jeden Einzelfall konkret an und entscheiden dann, welches Angebot es an einen Hinweisgeber gibt", sagte Unternehmenssprecher Peter Felsbach heute, Dienstag, zur APA.

Der deutsche Stahlriese hat nun allen geständigen Mitarbeitern bis Mitte Juni für anhängige bzw. allfällige Kartellfälle - etwa im Bereich Schienen oder Autostahl - eine Amnestie versprochen. Bei ThyssenKrupp geht man nun also generell zwei Monate lang schadenersatzfrei aus und wird nicht gekündigt, wenn man auspackt.

Die voestalpine habe mit Aufkommen des Schienenkartells in Deutschland Mitte 2011 sofort erste Maßnahmen gesetzt. Für diesen Fall hat auch der österreichische Stahlkonzern den Mitarbeitern mittlerweile die Zusage gemacht, dass Meldungen über ein Fehlverhalten für den Hinweisgeber "grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben" - hier drohen also weder Jobverlust noch Schadenersatz.

Was aber das erst im Anrollen begriffene Autostahl-Kartell betrifft, gibt es bei der voestalpine "keine Generalamnestie". Es gebe noch zu wenig Informationen und es laufe auch noch kein gerichtliches Verfahren, hieß es aus dem Unternehmen. Bisher gab es erst die Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Unterlagen durch Beamte des deutschen Bundeskartellamts in München.

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