Warimpex-HV beschloss Aktienrückkaufprogramm

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Der Vorstand des börsenotierten Hotelbetreibers und Immo-Entwicklers Warimpex wurde von der Hauptversammlung zu Rückkauf eigener Aktien bis zum gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Der Preis für die rückgekauften Aktien darf maximal 30 Prozent unter und maximal 10 Prozent über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsetage liegen. Die Ermächtigung gilt für 30 Monate.

Die rückgekauften Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrates entweder für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sowie als Gegenleistung für Akquisitionen im In- und Ausland verwendet werden. Auch eine Veräußerung über die Börse oder außerbörslich ist möglich.

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