Die EU-Kommission will noch im Jänner eine Klage gegen die von den EU-Staaten beschlossene reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Bedienstete auf den Weg bringen.
Ein EU-Kommissionssprecher sagte, Kommissionspräsident Barroso und der für die Verwaltung zuständige EU-Kommissar Siim Kallas würden beim Treffen der EU-Kommission am 6. Jänner in dieser Causa dem Kollegium den Gang vor den EuGH vorschlagen.
Vertreter der EU-27 hatten in der Vorwoche beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 % zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 %. Die Erhöhung betrifft rund 40.000 EU-Beamte sowie die Kommissare und Präsident Barroso, die EU-Richter, den ständigen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordnete, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres. Der Beschluss des EU-Ministerrates muss formell noch vor Jahresende im schriftlichen Verfahren erfolgen.
Kommissionssprecher Amadeu Altafaj Tardio erklärte, die Gehaltsanpassungen seien "keine Frage von Verhandlungen" und "kein politischer Akt". Die Kommission nehme den Beschluss der EU-Staaten "zur Kenntnis", habe aber bereits klar gemacht, dass dieser nicht im Einklang mit der gesetzlich vereinbarten Berechnungsmethode stehe.
Berechnung nach dem Stand von 2008
Die Bezahlung der EU-Beamten wird nach dem Beamtenstatut anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in 8 Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) berechnet. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008. Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 % wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Demgegenüber erklärten die EU-Kommission und die Gewerkschaften, die Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten sei vertraglich festgesetzt, außerdem würden die EU-Bediensteten bei der Gehaltsentwicklung den nationalen Beamten nachhinken.
In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 % bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 %. Die EU-Kommission rechnet in dieser Causa mit einer raschen Entscheidung des EuGH zu Gunsten der EU-Bediensteten. "Ich glaube nicht dass es Jahre dauern wird", sagte Altafaj Tardio. Es gebe einen Präzedenzfall aus 1972, in dem die Arbeitnehmer vor dem EU-Gericht gesiegt hatten. "Das kann schnell gehen", meinte der Kommissionssprecher.