Diskussion über Ausweitung der EU-Gewährleistung

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In der EU gibt es eine Debatte über eine mögliche Ausweitung der Gewährleistungsfrist von zwei auf vier Jahre bei langlebigen Konsumgütern. Die Sprecherin von Konsumentenschutz-Kommissarin Meglena Kuneva, Helen Kearns, erklärte am 20. August in Brüssel, es gebe eine Debatte darüber, aber der vorliegende konkrete Vorschlag laute auf eine EU-weite einheitliche Regelung von zwei Jahren.

Allerdings warte man auf die erste Lesung im Parlament zum bereits im Oktober des Vorjahres eingebrachten Vorschlag der Kommission und auf die Reaktionen der EU-Staaten. Kommissionssprecher Martin Selmayr fügte hinzu, in dem legislativen Prozess würden verschiedene Ansichten geäußert. "Das ist normal". Auf die Frage, ob die schwedische Präsidentschaft hier eine Rolle spiele, sagte er, Parlament und Rat hätten in der Angelegenheit gleich viel zu sagen.

Einige EU-Länder wollen zum Schutz der Verbraucher die Gewährleistungsfrist auf vier Jahre verdoppeln. Dabei fürchten Händler und Produzenten zusätzliche Milliardenkosten. Es ist auch bisher nicht definiert, was konkret langlebige Güter sein sollen. Auch darüber werde diskutiert. Möglicherweise könnten Autos, Fernseher und Haushaltsgeräte darunter fallen.

Wettbewerb darf nicht verzerrt werden

In EU-Kreisen hieß es dazu gegenüber der APA, woher die vier Jahre konkret kommen, wisse man nicht genau, möglicherweise handle es sich noch um ein Papier der tschechischen Präsidentschaft aus dem ersten Halbjahr. Seitens der Industrie sei aber signalisiert worden, wenn es eine einheitliche Regelung in der gesamten EU gebe und damit keine Verzerrungen im Wettbewerb, könne man auch über eine Ausweitung der Gewährleistung reden. Derzeit hätten schon sehr viele EU-Staaten zwei Jahre, Irland habe theoretisch sechs Jahre, de facto werde dies aber ebenfalls mit zwei Jahren gehandhabt, heißt es.

Was Österreich betrifft, erklärte man im Konsumentenschutzministerium von Ressortchef Rudolf Hundstorfer auf Anfrage der APA, jede Verlängerung einer Gewährleistung sei positiv für den Verbraucher. Man sei sich aber bewusst, dass die Wirtschaft dem Ansinnen eher ablehnend gegenüber stehe. Schließlich sollte man im EU-Gleichklang vorgehen.

Der Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des EU-Verbraucherrechts von Kuneva vom Vorjahr sieht vor, grenzüberschreitende Geschäfte zu erleichtern. Unterschiede bei Widerrufsfristen, Garantien und dem Umgang mit Beschwerden sollen der Vergangenheit angehören.

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