Mit einem neuen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in der Europäischen Gemeinschaft geschaffen. Mit dem 1. November 2009 erfolge die Umsetzung der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales österreichisches Recht, hieß es am 30. Juli bei einer Pressekonferenz des Kredit- und Bankomatkartenunternehmens PayLife.
Für die Karteninhaber bringt das neue Gesetz einige Änderungen, etwa bei der Haftung und bei Kündigungen. So haftet ein Karteninhaber bisher bei missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte bis zu einem Betrag von maximal 72,67 Euro. Dieser - noch aus der Schilling-Ära stammende - Betrag (umgerechnet 1.000 Schilling) wird nun auf maximal 150 Euro erhöht. Weiters haftet ein Karteninhaber bisher bei missbräuchlicher Verwendung von Pin und Karte bis 1.200 Euro. Nach dem neuen Gesetz haftet ein Karteninhaber bei grob fahrlässigem Verhalten voll - wobei jedoch noch Sicherheitseinrichtungen den Karteninhaber vor dem "worst case" schützen können, wird vom PayLife-Haftungsexperten gegenüber der APA betont. Wichtig sei immer eine möglichst rasche Kartensperre.
Bessere Kündigungsregelungen
Klare Verbesserungen für die Konsumenten bringt das Gesetz bei den Kündigungsregelungen: Bisher ist eine jederzeitige Kündigung der Karte möglich, aber ohne Rückerstattung des anteiligen Jahresentgelts. Künftig kann die Kündigung jederzeit mit Ein-Monatsfrist erfolgen, danach wird das anteilige Jahresentgelt rückerstattet. Das neue Gesetz regelt auch, dass Kartenakzeptanzstellen keine Aufschläge bzw. Entgelte bei Kartenzahlung verrechnen dürfen.
Das ZaDiG liberalisiert die Zulassung von Zahlungsdienstleistern, erläuterten die Geschäftsführer von PayLife heute. Während bisher nur Institute mit Banklizenz zugelassen wurden, wie etwa PayLife, dürften dann künftig auch Zahlungsinstitute mit niedrigerem Eigenkapital gewisse Dienstleistungen anbieten und abwickeln. Ob diese Liberalisierung in Zeiten der Finanzkrise, die auch durch Deregulierung ausgelöst worden sei, wirklich das richtige Signal sei, werde sich zeigen, so die PayLife-Geschäftsführer.