Neues Insolvenzrecht beschlossen

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Etabliert wird dabei ein Sanierungsverfahren, das den Ausgleich ersetzt.

Das Stigma des Scheiterns solle von den Unternehmen genommen werden, argumentierte Justizministerin Bandion-Ortner die Novelle. Mit dieser wird es den Gläubigern auch schwerer gemacht, einen Sanierungsplan zu Fall zu bringen.

Neben dem normalen Konkursverfahren gibt es künftig ein Sanierungsverfahren, das die Unternehmen motivieren soll, selbst Insolvenz zu beantragen, so lange eine Rettung noch möglich ist. Liegt ein Sanierungsplan vor, kann der bisherige Besitzer (unter Aufsicht) das Unternehmen in Eigenverwaltung weiterleiten. Die Mindestquote für die Gläubiger beträgt bei dem Verfahren 30 Prozent statt der bisher 40 Prozent beim Ausgleich. Verzichtet der Unternehmer auf eine eigene Führung des Betriebs, sinkt die Quote auf 20 Prozent.

Erleichtert wird die Annahme eines Sanierungskonzepts. Notwendig ist nunmehr nur noch die (Kapital-)Mehrheit der Gläubiger. Bisher mussten 75 Prozent überzeugt werden. Erschwert wird auch die Kündigung von Verträgen mit dem insolventen Unternehmen. Geschäftspartner dürfen die Kontrakte nur dann kündigen, wenn ihnen ansonsten selbst schwere Nachteile drohten.

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