Eine IWF-Delegation macht Evaluierungsbesuch in Rumänien, wo vor 2 Wochen die Regierung gestürzt wurde.
Auf dem Spiel steht die dritte Tranche des IWF-Darlehens an Rumänien in der Höhe von 1,56 Mrd. Euro, die im Dezember auszuzahlen wäre und der Abdeckung des Budgetdefizits des von der Finanzkrise stark getroffenen Landes dienen soll. Insgesamt braucht Rumänien rund 3,5 Mrd. Euro zur Abdeckung des Budgetdefizits, berichten rumänische Medien.
Das Geld soll vor allem für Gehälter, Pensionen und Investitionen genutzt werden. Die Verhandlungen beginnen am 29.10.. Für den 9.11. werden die ersten Schlussfolgerungen erwartet. Die Bedingung zur Erteilung der dritten Tranche ist die erfolgreiche Budgetverhandlung und -verabschiedung für das Jahr 2010, wobei das Budgetdefizit 5,9 % des BIP nicht überschreiten darf. Allerdings darf die rumänische Übergangsregierung keine wichtigen Gesetzesbeschlüsse wie etwa das Budgetgesetz zur Beschlussfassung ins Parlament bringen.
Abkommen über fast 20 Mrd. Euro
Insgesamt erhält Rumänien laut dem Rahmenabkommen mit dem IWF, der Weltbank und der Europäischen Kommission vom März 2009 fast 20 Mrd. Euro, bisher wurden bereits rund 7 Mrd. Euro ausbezahlt. Auch Vertreter der EU-Kommission und der Weltbank befinden sich ebenfalls bis 9. November in Rumänien.
Da Rumänien sich zusätzlich zur Wirtschaftskrise nun in einer Regierungskrise befindet, hatte der IWF ursprünglich die Verschiebung des Besuchs bis zur Ernennung einer neuen Regierung beschlossen. Obwohl Staatspräsident Traian Basescu erklärte, dass es infolge der Regierungskrise nicht gelingen würde, die mit dem IWF abgemachten Verpflichtungen bis Jahresende zu erfüllen, konnte er die Delegation des IWF doch noch zu einem Evaluationsbesuch im Oktober bewegen. Basescu gab zu bedenken, dass "es übertrieben sei, die Finanzierung von der Situation der Regierung abhängig zu machen".
Bisher gelang es der Regierung mit einem Budgetdefizit von 5,1 % des BIP noch unter dem im IWF-Abkommen vorgeschriebenen Wert von 5,4 % zu bleiben. Derzeit sind aber wichtige Bedingungen des Abkommens im Verzug, so etwa das Gesetz über die einheitlichen Besoldung im öffentlichen Dienst, dass beim Verfassungsgerichtshof liegt. Auch das Gesetz über die Pensionsreform wurde durch das Misstrauensvotum verhindert.