Slowakei verlängert Übergangsfrist für Agrarland

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Die Slowakei will die EU um eine Verlängerung der Übergangsfrist für den Erwerb von slowakischem Agrarland durch EU-Ausländer ersuchen. Das erklärte der slowakische Landwirtschaftsminister Vladimir Chovan.

Die Slowakei reagiert damit auf die Forderung "alter" EU-Mitgliedsländer (EU-15), die Ungleichbehandlung von alten und neuen EU-Mitgliedern bei den Agrarsubventionen auch nach 2013 fortzusetzen. Das Erwerbsverbot für Agrarland soll so lange gelten, bis Slowaken den gleichen Anspruch auf EU-Agrarsubventionen haben wie die Bürger der EU-15, sagte Chovan.

"Wir wollen, dass ausländische physische Personen bei uns Ackerland erst etwa zwei Jahre nach einer Angleichung der Subventions-Bedingungen erwerben können. Sonst wären ausländische Bauern durch höhere Subventionen gegenüber einheimischen bevorzugt", erklärte der Minister. Man werde gemeinsam mit anderen "neuen" EU-Mitgliedern eine Verlängerung der Übergangsfrist beantragen.

Die Slowakei hatte sich in ihrem EU-Beitrittsvertrag eine siebenjährige Übergangsfrist ausgehandelt, in der Ausländer in der Slowakei keinen Agrarboden kaufen dürfen.

Sollte es zu einer ernsthaften Gefährdung des Agrarland-Marktes kommen, kann diese Frist um bis zu drei Jahre verlängert werden. Bis 2007 galt ein absolutes Verbot für den Erwerb von Agrarflächen durch EU-Ausländer. Derzeit ist der Erwerb erlaubt, wenn der EU-Bürger die Fläche mindestens drei Jahre lang bewirtschaftet hat und in der Slowakei einen Wohnsitz hat.

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