Streit um Rechnungslegungspflicht für Kleinstfirmen

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Österreich ist mit sechs anderen EU-Ländern gegen den Plan der Kommission, Kleinstunternehmen aus der Rechnungslegungspflicht auszunehmen. Beim EU-Wettbewerbsrat am 24. und 25. September in Brüssel stehen daneben auch noch die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Innovationspolitik und die Bündelung von Forschungsausgaben sowie die Förderung in diesem Bereich auf der Tagesordnung.

Österreich ist beim Rat am 24. September durch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) vertreten. Was die Kleinstunternehmen betrifft, gibt es zwar eine einheitliche Linie der EU, Erleichterungen in der Rechnungslegungspflicht vorzunehmen, um die Verwaltungskosten zu entlasten. Allerdings sei Österreich dagegen, die Rechnungslegungspflicht vollständig für diese Unternehmen auszuklammern. Dies würde zu einer völlig unterschiedlichen Standards führen. Österreich sei sehr wohl für eine Vereinfachung, "aber auf Mindeststandards", hieß es in Diplomatenkreisen.

Außerdem würde ein vollständiges Herausnehmen der Rechnungslegungspflicht die Kleinstunternehmen bei der Kreditvergabe schwächen. Die Unternehmen selbst bräuchten Informationen, für ihre Geschäfte selbst, aber auch, um Kreditmittel von den Banken zu erhalten.

Was den von der Kommission zuletzt genannten Einsparungsbetrag von 6,3 Mrd. Euro für die gesamte EU in diesem Bereich betrifft, wird darauf verwiesen, dass dies lediglich Schätzungen seien. Zu Österreich liegen keine Zahlen vor. Für Kleinstunternehmen gibt es drei konkrete Kennzahlen - mindestens zehn Arbeitnehmer, Bilanzsumme nicht höher als 500.000 Euro und Nettoumsatzerlös maximal eine Mio. Euro. Um als Kleinstunternehmen zu gelten, müssen zwei der drei Punkte erfüllt sein. Für Österreich würde dies bedeuten, dass rund 80 Prozent der Unternehmen darunter fallen.

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