Urteil

Wiener Bim: Siemens-Einspruch abgewiesen

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Einhaltung der Ausschreibungskriterien "schlüssig und nachvollziehbar".

Siemens ist am Donnerstag mit seinem Einspruch gegen die Vergabe des Großauftrags der Wiener Linien an Bombardier abgeblitzt. Nach gut sechsstündiger Verhandlung am Verwaltungsgericht Wien gab der Dreiersenat seine Entscheidung bekannt. Der Einspruch werde abgewiesen, teilte die vorsitzende Richterin Marion Lettner am Nachmittag mit.

Dem Gericht sei "schlüssig und nachvollziehbar" nachgewiesen worden, dass die Ausschreibungskriterien unter anderem in Sachen Barrierefreiheit und Rollstuhlplätze eingehalten worden seien. Eine sogenannte ordentliche Revision ist nicht zulässig. Das heißt, dass die nächste Instanz - also das Höchstgericht - nur unter deutlich erschwerten Umständen befasst werden könnte.

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