Kläger bekommt Geld

Heimisches Gericht entscheidet: ''Lootboxen'' in Counterstrike illegal

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Das Gerichtsurteil stuft diese Praxis als Verstoß gegen das österreichische Glücksspielgesetz ein.

Ein Gericht in der Steiermark hat die Valve Corporation als Betreiber des beliebten Videospiels „Counter-Strike" zur Rückerstattung von €14.096,58 verurteilt, die ein Kunde von Padronus für Lootboxen aufgewendet hatte. Padronus und die Kanzlei Salburg argumentierten im gerichtlichen Musterverfahren, dass die in "Counter-Strike" angebotenen Lootboxen gegen das österreichische Glücksspielgesetz verstoßen würden und die ausgegebenen Beträge daher zurückzuerstatten seien. Das Gericht folgte dieser Ansicht und klassifizierte die Counter-Strike-Lootboxen als illegales Glücksspiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

Lootboxen illegal

Diese Boxen enthalten diverse Gegenstände und kosmetische Objekte, wie beispielsweise Waffentarnungen, die im Spiel gegen Echtgeld erworben werden können. Dabei variieren die Chancen auf seltene oder weniger seltene Objekte.

"Es handelt sich um das erste Lootbox-Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum betreffend Counter-Strike. Die Valve Corporation ist nach den Spielebetreibern von FIFA somit nun der zweite Videospielanbieter, der nachgewiesenermaßen illegales Glücksspiel in Österreich anbietet", kommentiert der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, das Urteil. "Laut diversen Studien generiert Valve circa eine Milliarde Umsatz durch Counter-Strike-Lootboxen. Der österreichische Marktanteil davon ist nicht unbeträchtlich, da Österreicher im internationalen Vergleich sehr glücksspielaffin sind. Aufgrund des Urteils sind daher dutzende Millionen Euro an jährlichem Umsatz für Valve gefährdet", so Eibl.

Padronus war zusammen mit der Kanzlei Salburg bereits im Frühjahr vor dem Bezirksgericht Hermagor sowie in zweiter Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen Sony und Electronic Arts erfolgreich gewesen, als dort erstmalig Lootboxen im Videospiel "FIFA" für illegal erklärt wurden. Die beiden Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. "Der rechtliche Kampf um Lootboxen ist vorbei und gewonnen. Das Urteil ist das Ende für Lootboxen in Österreich", ist sich Eibl sicher. "Selbst wenn die Valve Corporation Berufung einlegt, wovon wir nicht ausgehen, stehen ihre Chancen extrem schlecht, denn wir haben bereits in zweiter Instanz in der selben Rechtsfrage gegen Electronic Arts und Sony gewonnen", so Eibl.

Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der "Weapon Cases" vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die "Skins" auf einem Zweitmarkt (z.B. "Steam") gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Valve keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar. "Wir hatten das große Glück, dass der Richter in diesem Verfahren sich mit Counter-Strike aus persönlicher Erfahrung auskannte und den Sachverhalt sofort durchdrungen hat. In unseren Parallelverfahren ist es oft die größte Herausforderung, die Logik der Videospiele mitsamt ihren zahlreichen Anglizismen Richtern verständlich zumachen, die selbst noch nie ein Videospiel gesehen, geschweige denn gespielt haben", erzählt Eibl.

 

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