Nur die wenigsten wissen, woran das Mindesthaltbarkeitsdatum gemessen wird.
Täglich landen Tonnen von Lebensmitteln im Müll. Neben falscher Kalkulation beim Einkauf spielt hierbei auch oft die Verunsicherung der Konsumenten eine Rolle. Nur wenige bedenken, dass ein Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit dem "Ablaufdatum" gleichzusetzen ist. Tatsächlich gibt dieses lediglich an, wie lange die Lebensmittel ungeöffnet ihre spezifischen Eigenschaften beibehalten. Bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum verändern sie weder Aussehen, Farbe, Geruch, noch Geschmack oder Nährwerte. Um sich keine Schuld zukommen zu lassen, berechnen Unternehmen dabei zusätzlich einen Puffer ein. Aus diesem Grund sind viele Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch ohne größere Bedenken genießbar.
Folgende Lebensmittel können meist problemlos nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden:
Unterschied zum "Zu verbrauchen bis"-Datum
Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum finden Konsumenten auch das "Zu verbrauchen bis"-Datum. Diese beiden Angaben sollten nicht verwechselt werden. Ist letzteres Datum bereits abgelaufen, wird von einem Verzehr abgeraten. In empfindlichen Lebensmitteln können sich Bakterien und Keime entwickeln und vermehren. Eine Lebensmittelvergiftung könnte die unschöne Folge sein.
Vorsicht bei folgenden Lebensmitteln
Vorsicht ist bei Fleisch, Wurst und Fisch geboten. Hier gilt es, das Verbraucherdatum unbedingt einzuhalten. Verdorbenes Fleisch oder Fisch können oft als Ursache von Lebensmittelvergiftungen identifiziert werden. Bei Lebensmitteln muss ein Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeit und Verbraucherdatum gemacht werden. Das Verbraucherdatum kann als Stichtag gesehen werden, an dem die Speisen unbedingt gegessen werden müssen. Trotz Datum sollte man "heikle" Nahrungsmittel wie Fisch und Fleisch immer auf deren Geruch und Aussehen prüfen, bevor man sie zu sich nimmt.