Coronavirus

Drei Studentinnen klagen gegen Ausgangsbeschränkung

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Drei angehende Juristinnen gingen zum Verfassungsgerichtshof.

Anfang dieser Woche, am Tag des Inkrafttretens der neuen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, brachten drei Jusstudentinnen einen sogenannten Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Ihr Ziel: die mit dem Lockdown verfügte Ausgangsregelung zu kippen. Denn es sei einer ­liberalen Demokratie nicht würdig, dass einfach das Betreten der Straße nach 20 Uhr verboten wird. Auch wenn dann Ausnahmen angeführt werden. Unklare Ausnahmen würden noch zu mehr Rechtsunsicherheit bei Bevölkerung und Polizei führen.

Tatsächlich müssten die Verbote genau definiert werden. Das ist der Kern ihrer Argumentation: Und alles, was nicht verboten sei, müsse erlaubt bleiben.

Grundrechte im Kampf gegen Corona wahren

Klarheit. Die drei Frauen betonen, dass sie nur das Ausgangsverbot, nicht jedoch andere Teile der Verordnung beseitigen möchten. Die Eindämmung des Coronavirus befürworten die Studentinnen, die neben ihrem Studium in 
der Rechtsanwaltskanzlei Gálffy & Vecsey arbeiten, aber ohne Eingriff in die Grundrechte.(bra)

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