Wer keinen Test hat, kann diesen auch beim Wirt vor Ort machen.
Die Regierung präsentierte am Montag die neuen Corona-Regeln ab dem 19. Mai. Darunter auch die Maßnahmen in der Gastro, die wieder öffnen darf. Tourismusministerin Köstinger erklärte: Wer ab 19. Mai ins Gasthaus will, muss getestet, geimpft oder genesen sein. "Es werden alle Nachweise gültig sein", so Köstinger. Selbsttests sind für 24 Stunden gültig, müssen aber selbst eingemeldet werden.
Aber: Wer keinen Test hat, kann diesen auch beim Wirt vor Ort machen. Dieser gilt dann aber nur für den jeweiligen Besuch. Diese "Point of Sales" Tests sollen aber nur eine Ausnahme sein, betonte Gesundheitsminister Mückstein.
Beim Betreten des Lokals muss man eine FFP2-Maske tragen. Sperrstunde ist vorerst 22 Uhr.