Am Montag präsentierte die Regierung erste Öffnungsschritte ab dem 19. Mai. Dabei gaben Kanzler Kurz, Vize Kogler, Minister Mückstein und Köstinger auch einen Ausblick für weitere Öffnungen.
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Öffnung der Corona-Beschränkungen ab 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. In der Gastronomie, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen.
Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
Zunächst gilt ab dem 19. Mai: Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen angemeldet und bewilligt werden. Es gibt Sicherheitsmaßnahmen und Besucherlimits. Kurz betont aber, dass die Gefahr noch zu groß sei, dass gewisse Veranstaltungen, bei denen viel Bewegung herrsche zu Superspreader-Events werden könnten – deshalb sind Hochzeiten derzeit noch nicht erlaubt. Der Kanzler gab aber einen ersten Ausblick, ab wann diese Art von Veranstaltungen wieder möglich sein werden.
Kanzler Kurz kündigte bei der Pressekonferenz zu den Öffnungen am Montag an, dass Hochzeiten und Geburtstagsfeiern ab Juli möglich sein werden.