Coronavirus

Testpflicht in Tirols Skigebieten gilt doch nicht für Tourengeher

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Pistentourengeher müssen nun doch keinen negativen Corona-Test vorweisen.

Die seit Montag geltende Testpflicht in Tirols Skigebieten sieht eine Ausnahme für Tourengeher vor. Die Verordnung werde diesbezüglich noch konkretisiert, hieß es vom Land. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass die Benützung von Skipisten während der Betriebszeiten einen maximal 48 Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Test voraussetzt. Dies würde Pistentourengeher auch miteinschließen.
 
Ausgenommen von der Testpflicht sind außerdem Kinder unter zehn Jahren. Zudem gilt sie nicht für all jene, die in den vergangenen sechs Monaten eine Coronainfektion durchgemacht hatten, dafür ist aber ein ärztliches Attest vonnöten. Die Gesundheitsbehörden wurden beauftragt, die Tests "stichprobenartig" zu kontrollieren.
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