Coronavirus

Wegen Schließungen: Händler ziehen vor VfGH

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62 Händler setzen sich nun zur Wehr.

Seit rund zwei Wochen ist aufgrund des Lockdowns auch der nicht lebensnotwendige Handel geschlossen. Viele Händler wollen dies nicht mehr akzeptieren und ziehen nun vor den VfGH. Als Grund wird der "Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz & das Legalitätsgebot" genannt. 62 Händler aus verschiedenen Branchen (Sport-, Mode-, Schmuck) wollen gegen diese Schließungen vorgehen.

Handelsverband: Kontakt ist nicht gleich Kontakt

Ziel Corona-Maßnahmen sei es, die persönlichen Kontakte von Menschen durch Betretungsverbote einzudämmen, um die Verbreitung von Covid-19 und die prognostizierte Überlastung der Intensivpflege zu verhindern, fasst der Handelsverband in einer Aussendung zusammen. Kontakt sei aber nicht gleich Kontakt, so der Handelsverband in einer Aussendung. Die kurzen, mit FFP2-Maske und seit dem 08.11.2021 ausschließlich zwischen Geimpften und Genesenen in den Betriebsstätten des Handels erfolgenden Kontakte, würden "kein bzw. ein vernachlässigbares Infektionsrisiko mit sich" bringen, so der Branchen-Verband.

"Durch den eingehaltenen Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt der 2G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu 'safe spots' dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in Namen der österreichischen Händler.

"Eine ‚Kontaktreduktion‘ im Handel trägt zu keiner Entlastung der Spitals- und Intensivkapazitäten bei. Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen", so Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben.

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