Online-Riese wies gegen Kunden aus Oberösterreich befremdliches Verhalten auf.
Ein Amazon -Kunde aus Oberösterreich konnte sich in einem länger andauernden Rechtsstreit gegen die Online-Riesen durchsetzen. Dabei wurde der Mann aus Steyr tatkräftig von der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich unterstützt. Amazon hatte offenbar grundlos sein Konto gesperrt und sich noch dazu geweigert, das vorhandene Guthaben auszubezahlen.
Konto ohne Vorwarnung gesperrt
Konkret wandte sich der Oberösterreicher bereits im Oktober 2019 hilfesuchend an die Konsumentenschützer. Im Herbst 2021 gab es endlich die gute Nachricht. Doch der Reihe nach. Laut einer Aussendung der AK hatte Amazon ohne Vorwarnung das Kunden-Konto des Betroffenen gesperrt und wollte das vorhandene Guthaben nicht ausbezahlen. Der Online-Riese teilte dem Mann im August 2019 per Mail plötzlich mit, dass sein Kundenkonto wegen „Verstoß gegen die AGB“ geschlossen werde. Auf seine Nachfrage gab Amazon bekannt, der Kunde habe „für eine Vielzahl von Bestellungen“ um Erstattungen gebeten. Außerdem sei sein Konto mit einem anderen Konto verbunden, das wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen geschlossen worden sei.
Falsche Anschuldigungen
Das wunderte den Oberösterreicher, denn laut seinen Angaben war es sein erstes Konto bei Amazon und außerdem hätte es dieses erst seit wenigen Wochen gegeben. Zudem hatte der Mann über das Konto erst dreimal Waren bestellt. Keine einzige hatte er zurückgeschickt. Trotz mehrmaligem Nachfragen blieb der Konzern eine genauere Aufklärung über die Hintergründe schuldig.
Amazon verweigerte Auszahlung des Guthabens
Beinahe hätte sich der Konsument mit der Entscheidung von Amazon abgefunden, so die AK. Allerdings hatte er noch ein Guthaben in Höhe von 215,30 Euro auf dem Kundenkonto. Er verlangte daher, dass dieser Betrag ausbezahlt werde. Amazon weigerte sich und verwies darauf, dass das Guthaben von Gutscheinen stammen würde – und Gutscheine müsse man schließlich nicht ausbezahlen, so der Online-Händler
Erfolgreiche Klage
Für die AK-Experten war diese Argumentation völlig unverständlich, was sie Amazon auch schriftlich mitteilten. Doch der Konzern blieb bei seiner Linie. Wegen dieses befremdlichen Verhaltens von Amazon, und weil es kein Einzelfall war, unterstützte die AK Oberösterreich den Kunden bei seiner Klage. Mit Erfolg: Amazon wollte sich in dieser Sache nicht auf einen Streit einlassen und zahlte das bisher zurück gehaltene Guthaben im Herbst 2021 endlich aus.
"Gesetze gelten auch für Internetriesen"
„Auch globale Technologie-Unternehmen wie Amazon müssen sich an Konsumentenschutzgesetze halten. Sie sollen transparent handeln und Konsumenten/-innen offen über Entscheidungen informieren. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt Konsumenten/-innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte,“ untermauert Noch-AK-Präsident Johann Kalliauer.