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Aktivität & Bewegung

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Aktivität & Bewegung

Sport  

Tut gut: Verläuft die Schwangerschaft komplikationslos, ist sportliche Betätigung – im Rahmen des Möglichen – sogar gut! „Regelmäßige Spaziergänge und Wandern sind primär etwas sehr Gutes – auch Schwimmen fördert die Beweglichkeit der Schwangeren“, so Dr. Breinl. Radfahren oder Reiten sind im Zuge einer Schwangerschaft ebenfalls möglich – zu beachten ist allerdings, dass sich das Gleichgewicht verändert und bei vielen Sportarten plötzlich die Sicherheit fehlt.
Nicht ratsam ist es, sich während der Schwangerschaft erstmals auf ein Rad zu setzen oder mit dem Reiten anzufangen.
Ski fahren ist bis zur 25. Woche möglich, wenn man genügend Pistenerfahrung hat, um etwaige Gefahren abzuschätzen. „Welcher und ob Sport betrieben werden kann, ist letztendlich aber von der Schwangerschaft abhängig. Bei Blutungen, vorzeitiger Wehentätigkeit oder einem frühzeitig geöffneten Muttermund ist vom Sport abzuraten. Aber bei einer völlig gesunden Schwangerschaft kann Bewegung nur guttun“, zeigt sich Dr. Breinl positiv. Abraten würden er und andere Mediziner vom Tauchen. „Im Zuge der Taucherkrankheit kann es zur Bläschenbildung in den Gefäßen kommen. Vor allem bei kleinen und engen Gefäßen kann dies gefährlich werden, da die Gefahr eines Gefäßverschlusses droht, was eine Unterversorgung des Ungeborenen bedeuten könnte.“

Arbeiten  

„Die letzten acht Wochen wird die Schwangere freigestellt. Ein vorzeitiger Eintritt in den Mutterschutz wird heute nur mehr in wenigen Ausnahmefällen, wie frühzeitiger Wehentätigkeit, Schwangerschaftsdiabetes und in 16 weiteren Fällen, genehmigt“, weiß der Experte. Der Grund: Im Zuge einer Schwangerschaft ist viel mehr möglich als angenommen und in Ratgebern propagiert. Jedoch sollte schweres Heben vermieden werden, da es frühzeitig zur Wehentätigkeit kommen kann.

Fliegen

„Fliegen stellt weitgehend keine Gefahr dar. Die Verhältnisse im Flugzeug gleichen denen einer Bergwanderung in 1.800 Meter Höhe. Viele Flugunternehmen bestehen ab der 25. Woche auf ein ärztliches Attest, dass kein Risiko einer Frühgeburt besteht. Dann kann problemlos geflogen werden. Es gehört aber erwähnt, dass von einem Flug ab fünf bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abzuraten ist.“

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