"Atemlos"-Verbot

Fischers
 Kampf gegen die Rechten

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Der Superhit der Schlager-Queen darf im Wahlkampf nicht verwendet werden.

Sieg. Wo immer im letzten September die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) bei Wahlkampfveranstaltungen auftauchte, tönte Helene Fischers (30) Atemlos durch die Lautsprecher. Damit soll jetzt allerdings Schluss sein – und geholfen hat es ihnen bei ihrer Wahlschlappe ohnehin nicht.

Gericht. Als Fischer erstmals zu Ohren kam, dass die Rechten den Song im Wahlkampf verwendeten, erließ sie eine einstweilige Verfügung gegen die NPD, die durch Einspruch der Partei allerdings wieder aufgehoben wurde, woraufhin die Schlager-Queen in Berufung ging. Und letztendlich recht bekam. Das Gericht hielt es nämlich nicht für ausgeschlossen, dass „der Ruf ­Fischers durch die Verwendung des Songs beschädigt werden könnte. Die Entscheidung, sich bewusst unpolitisch zu geben, obliegt dem Künstler.“

Pop-Aufstand. Aber es war nicht Helene Fischer allein, die gegen die NPD vorging. Auch die Band Wir sind Helden kämpfte dagegen an, dass ihr Hit Gekommen, um zu bleiben verwendet wird – und auch die Kölner Band Höhner klagte die Partei.

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