Zum 50. Geburtstag
Sensation im Apple Park: Paul McCartney feiert mit ehemaligem Erzfeind
Die Mitarbeiter des Tech-Riesen Apple erlebten in der Zentrale in Kalifornien einen Abend, der in die Geschichte eingehen wird. Am Dienstag trat der mittlerweile 83-jährige Sir Paul McCartney exklusiv im Apple Park auf, um das 50-jährige Bestehen des Unternehmens zu feiern. Das Konzert war der Höhepunkt mehrwöchiger Feierlichkeiten und nur für geladene Gäste sowie Angestellte zugänglich. Für Technik-Fans in Österreich, die seit Jahrzehnten zwischen Apple-Geräten und Beatles-Klassikern wählen, markiert dieser Auftritt das Ende einer kuriosen Rivalität.
Streit um den Apfel
Dass die Beatles und der Computerhersteller heute gemeinsam feiern, war lange Zeit undenkbar. Jahrzehntelang stritten sich die 1968 gegründete Beatles-Firma "Apple Corps" und das acht Jahre jüngere Computerunternehmen von Steve Jobs um ihre Markenzeichen. Während die Band auf einen leuchtend grünen Apfel setzte, wählte der IT-Konzern den ikonischen Apfel mit dem Biss. Die Fronten zwischen den beiden "Äpfeln" waren über Jahre hinweg verhärtet.
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Teure Siege vor Gericht
Bereits im Jahr 1981 kam es zur ersten großen Klage. Der verstorbene Firmenchef Steve Jobs musste damals eine Abfindung von 80.000 Dollar zahlen und versprechen, Apple niemals mit dem Musikgeschäft in Verbindung zu bringen. Als der Konzern 1989 dennoch ein Musikprogramm veröffentlichte, floss eine weitere Rekordsumme: 26 Millionen Dollar zahlte der Tech-Gigant an die Pilzköpfe, um den Rechtsstreit vorerst beizulegen.
Einigung im digitalen Zeitalter
Mit dem Start des iTunes Music Stores im Jahr 2003 flammte der Konflikt erneut auf, da die Beatles-Seite darin einen Verstoß gegen alte Abmachungen sah. Erst 2006 entschied der High Court in London, dass der Vertrieb von Musik über das Internet erlaubt sei, solange das Apple-Logo nicht direkt auf den Musikstücken erscheint. Der heutige Auftritt von McCartney zeigt, dass diese Differenzen nun endgültig der Vergangenheit angehören. Die Firma Apple Corps bleibt derweil weiterhin im Besitz von McCartney, Ringo Starr sowie den Nachlässen von John Lennon und George Harrison.
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