Bizarre Forderung

Toter Helmut Berger soll Witwe Unterhalt zahlen

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Der Erbstreit um den verstorbenen Schauspieler bietet Stoff für einen Film

Im Mai verstarb Schauspieler-Legende Helmut Berger († 78, „Ludwig II.“). Danach ging ein Erbstreit los, der nicht bizarrer sein könnte. Nach Bergers Tod tauchte Francesca Guidato plötzlich bei der Trauerfeier auf und forderte als Ehefrau ihren Erbanteil.

Bei den österreichischen Behörden schob sie ein Verfahren zur Feststellung von Bergers Vermögensstand an. Die Testamentseröffnung soll im September erfolgen. Jetzt fordert sie vor dem Salzburger Verlassenschafts-Gericht gar, dass ihr aus dem Erbe ihres Mannes ein monatlicher Unterhalt zustehe. 

Guidato beruft sich auf das Urteil eines italienischen Gerichtes, das ihr angeblich im Jahr 2005 über 500000 Euro nachträgliche Unterhaltszahlungen von Helmut Berger zugesprochen hatte. Umgesetzt wurde das Urteil jedoch nicht, da Berger gar nicht über eine solche Summe verfügt haben soll. Wie "Bild" berichtet, soll Berger nur geringe Einkünfte gehabt haben. 

90 Euro Pension aus den USA, aus Italien 270 Euro und aus Österreich 64 Euro. Mit diesen Einzahlungen konnte Berger nicht einmal Miete und Versorgung in der Seniorenresidenz (5000 Euro monatlich) begleichen. Daher erhielt er vom Staat eine monatliche Ausgleichszulage. 

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