Erbstreit

Jürgens: Gericht bestätigt Tochter

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Oberlandesgericht Zürich bestätigte die Aussagen von Sabrina Burda.

Der Streit um das 52-Millionen-Euro-Erbe von Udo Jürgens scheint in die nächste Runde zu gehen. Wie ÖSTERREICH von Sabrina Burda erfuhr, wurde nur Glorias Antrag auf Absetzung der Willensvollstrecker Manfred Bockelmann und Anwalt Werner Weber abgewiesen. Das ­bestätigte jetzt auch das Oberlandesgericht Zürich. „Der Nachlass und dessen konkrete Aufteilung war nicht Gegenstand des Verfahrens“, teilte das Gericht außerdem mit.

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