Haller rehabilitiert

1,6 Mio-Klage gegen Psychiater abgewiesen

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Klagender Anwalt wollte Erbe für sich sichern. Jetzt steht er unter Verdacht auf Prozessbetrug.

Das Landesgericht Feldkirch hat eine Schadenersatzklage über 1,6 Mio. Euro eines Salzburger Anwalts gegen den Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller abgewiesen. Der Anwalt warf Haller vor, in einem Erbstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben. In dem nun ergangenen Urteil heißt es laut "Vorarlberger Nachrichten", es bestehe der "dringende Verdacht des versuchten schweren Prozessbetrugs" und der "versuchten Täuschung des Gerichts". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wem gehört das Erbe?
Die Klage war im April 2008 am Landesgericht Feldkirch eingebracht worden. Hintergrund ist ein komplexes Verlassenschaftsverfahren, in dem Haller zum Sachverständigen zur Beurteilung der Testierfähigkeit der Erblasserin bestellt wurde. Eine betagte Kitzbühelerin hatte 1999 ihr 1996 verfasstes Testament, in dem der Kläger als Begünstigter aufschien, geändert und auf Anraten des Salzburger Anwalts die damalige Freundin des Advokaten als Erbin des 1,6 Mio. Euro-Vermögens eingesetzt. Am Tag der Testamentserrichtung war die kinderlose Über-90-Jährige bei einem Psychiater, um sich ihre Testierfähigkeit bestätigen zu lassen.

Alte Dame nicht testierfähig
Verwandte der Frau fochten das Testament nach ihrem Tod 1999 vor dem Landesgericht Innsbruck an. Basierend auf dem im Juli 2003 erstellten Gutachten Hallers erkannte das Gericht der Frau in seinem Urteil im April 2005 die Testierfähigkeit 1999 ab. Darauf bezichtigte der Anwalt Haller einer falschen medizinischen Beurteilung und der Anwendung eines in Österreich nicht zugelassenen Verfahrens. Im Schadenersatzprozess machte der Anwalt die Ansprüche seiner Freundin geltend, die diese an ihn abgetreten hatte.

Anwalt wollte Geld für sich
Der Richter stellte nun fest, dass die Freundin nur "als Erbin vorgeschoben sein sollte", damit der Kläger, wenn er aufgrund des 1996 verfassten Testaments erben würde, "keine (disziplinarrechtlichen) Schwierigkeiten" bekomme. Die Erblasserin sei zudem "emotional im Banne" des Anwalts gestanden und sei "dessen willenloses Werkzeug" gewesen. Das Gericht erkannte weiters Hallers Gutachten als richtig an.

Der Salzburger Anwalt muss die Prozesskosten von rund 35.000 Euro tragen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Hallers Anwalt ist gegen den Mann in Innsbruck bereits ein Verfahren wegen Prozessbetrugs anhängig.

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