Geschworenen-Irrtum

13-Jähriger angeschossen: Urteil ausgesetzt

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Geschworene hatten 37-Jährigen einstimmig freigesprochen.

Der Schwurprozess gegen einen 37-jährigen Serben, der in Wien ein Schussattentat auf einen Landsmann verübt und dabei einen unbeteiligten 13-Jährigen getroffen haben soll, muss wiederholt werden. Die drei Berufsrichter setzten Donnerstagnachmittag das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen aus, nachdem die Laienrichter den Angeklagten vom zweifachen versuchten Mord freigesprochen hatten.

Wiederholung des Prozesses

Die Geschworenen sprachen den Beschuldigten in allen Anklagepunkten mit 8:0 Stimmen frei. Der Senat unter Vorsitz von Richter Andreas Böhm kippte allerdings diese Entscheidung wegen Irrtums der Geschworenen. Nun muss die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) von einem anderen, zur Gänze neu zusammengesetzten Gericht wiederholt werden.

Daraufhin stellte Verteidiger Michael Schnarch sofort einen Enthaftungsantrag, der vom Gericht abgelehnt wurde. Es erfolgte der Beschluss auf Fortsetzung der U-Haft aufgrund des dringenden Tatverdachts. Als Begründung nannte Böhm, dass der Angeklagte nicht nur vom Opfer, sondern auch bei der Verhandlung am Donnerstag von einem völlig unbeteiligten Zeugen als mutmaßlicher Täter wiedererkannt wurde. Dieser Zeuge berichtete in der Verhandlung, dass er den 37-Jährigen unter 20 Fotos, die ihm von der Polizei vorgelegt wurden, als Schützen erkannte.

Zudem würden die Reisebewegungen des Angeklagten und die auffälligen schwarz-weißen Sportschuhe des 37-Jährigen zu jenen passen, die auf Überwachungsvideos am Tatort vom Täter getragen wurden.

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