Graz

18 Jahre Haft für Mord an Ehefrau

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Urteil für Oststeirer nicht rechtskräftig.

Weil er seine Ehefrau vor zwei Jahren erschossen haben soll, ist ein Oststeirer am Mittwoch nach zweitägiger Verhandlung vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Helmut Wlasak) zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die Laienrichter befanden, der 78-Jährige sei zurechnungsfähig, obwohl es diesbezüglich zwei divergierende Gutachten gegeben hatte. Der Mann war nicht geständig gewesen, sondern hatte angegeben, sich an nichts erinnern zu können.

Am 23. Juni 2011 kam der Landwirt mit seiner Ehefrau von einem Buschenschankbesuch nach Hause. Als die Frau sich ins Bett legte, soll er ihr mit einem Kleinkalibergewehr aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben. Unmittelbar nachher erzählte er die unterschiedlichsten Tatvarianten, so gab er unter anderm an, er sei auf das Gewehr gefallen und ein Schuss habe sich irrtümlich gelöst.

Vor Gericht wollte sich der 78-jährige an gar nichts mehr erinnern. "Die Sache ist schon so lange her", wiederholte er immer wieder. "Das ist so entsetzlich, ich muss g'sponnen haben", war alles, was er dazu sagen konnte. Staatsanwältin Verena Neuberger glaubte allerdings nicht an die ausgeprägten Erinnerungslücken, sondern eher an eine Verteidigungsstrategie. "Die Tat ist nicht zu entschuldigen, ich möchte sie nicht schönreden", betonte Verteidiger Oliver Graf, der für seinen Mandanten nicht wirklich etwas ins Treffen führen konnte.

Der Schuss-Sachverständige Ingo Wieser führte aus, dass die Kugel aus einer Entfernung von einem halben bis einem Meter abgefeuert worden ist. Seinen Ausführungen nach muss der 78-Jährige direkt neben dem Bett gestanden sein, als er auf den Hinterkopf seiner Frau geschossen hatte. Dass die Waffe unabsichtlich losgegangen war, schloss der Gutachter aus, ebenso die Selbstmordvariante.

Da der Beschuldigte nichts zum Tathergang oder zu seinem Motiv sagte, ging es vor allem um die Frage der Zurechnungsfähigkeit. Dazu gab es zwei Gutachten, die einander allerdings widersprachen. Die Staatsanwaltschaft hatte Psychiater Friedrich Rous beauftragt, Dieser gab an, er könne ein Delir (Delirium, Anm.) nicht ausschließen und daher wäre der Betroffene nicht zurechnungsfähig. Seine Kollegin meinte dagegen, sie finde "keine Grundlage, auf die ich diese Krankheit stellen könnte".

Rous sprach von einer leichten Demenz, Alkoholabhängigkeit und verminderter Intelligenz, doch auch diese Argumente ließ Kastner nicht gelten. Die Demenz sei kaum feststellbar und an Alkohol sei der Mann gewöhnt, so die Gutachterin. Dass er "intellektuell nie sehr flexibel" war, leugnete sie nicht, dies schließe allerdings die Zurechnungsfähigkeit keineswegs aus.

Die Geschworenen entschieden, dass der Oststeirer zurechnungsfähig gewesen sei und verurteilten ihn wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 18 Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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