Wien-Umgebung

18 Jahre Haft für Wienerwald-Mord

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Der verurteilte Jozef E. hatte bis zuletzt die Täterschaft abgestritten.

All seinen Unschuldsbeteuerungen zum Trotz ist Jozef E. am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht einstimmig wegen Mordes am 59-jährigen Milenko M. schuldig erkannt worden. Die Geschworenen erachteten es als erwiesen an, dass der 62-Jährige seinen Bekannten mit einem Vorschlaghammer hinterrücks getötet und der Leiche in seinem Keller die Beine abgetrennt hatte, um diese besser abtransportieren und in einem Waldstück nahe Gablitz (Bezirk Wien-Umgebung) ablegen zu können. Das Schwurgericht (Vorsitz: Susanne Lehr) verhängte dafür 18 Jahre Haft.

Von langer Hand geplant
Laut Anklage soll die Bluttat von langer Hand geplant gewesen sein. Jozef E. habe den Pkw seines Bekannten in seinen Besitz bringen wollen und diesen nach der Ermordung tatsächlich nach Serbien geschafft, hatte Staatsanwalt Bernd Schneider in seinem Schlussplädoyer betont. Mit einer eigens angeschafften Plastikfolie habe er sein Kellerabteil ausgekleidet, um die Spuren bei der Leichenzerteilung rascher beseitigen zu können.

Angeklagter bestreitet Tat
Der Angeklagte hatte vehement bestritten, Milenko M. am 30. März 2012 getötet zu haben. Er behauptete, zwei unbekannte Schwarzafrikaner wären dafür verantwortlich, die ihn ebenfalls attackiert hätten. Man habe ihn mit einem Pistolenknauf im Kopf- und Gesichtsbereich traktiert. "Ich habe eine Kopfverletzung erlitten", insistierte der 62-Jährige. Man sehe die Narbe - eine hockerartige Erhöhung - heute noch.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk sah allerdings keine, was zu einem längeren Hin und Her mit dem Angeklagten führte, das Denk schließlich mit der Bemerkung "Wenn keine Narbe da ist, tu ich mir schwer zu sagen, dass die Narbe verheilt ist" beendete. Auch angebliche Rötungen am Kinn und an den Wangen, die Jozef E. den Hieben der Schwarzafrikaner zuschrieb, ließ Denk nicht gelten: Am Kinn könne er nichts feststellen, an den Wangen seien "anlagebedingte geplatzte Äderchen" erkennbar.

   Der Staatsanwalt betonte am Ende, das Beweisverfahren habe die Anklage "untermauert, auch wenn sich der Angeklagte beharrlich weigert, uns die Wahrheit zu sagen". Er verwies vor allem darauf, dass sich DNA-Spuren von Jozef E. auf den Seilen fanden, mit denen die Leiche verschnürt worden war.

   Die sterblichen Überreste von Milenko M. waren wenige Tage nach seinem Verschwinden von einem Spaziergänger in Wienerwald entdeckt worden. Jozef E. hatte sich zu diesem Zeitpunkt mit dem Pkw und dem Zulassungsschein des Umgekommenen nach Serbien abgesetzt, wo er das Auto verkaufen wollte, nachdem er laut Anklage das Nummernschild durch ein gestohlenes Kennzeichen ersetzt hatte.

   Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jozef E. meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Dem Staatsanwalt war das Strafausmaß zu milde. Er legte Strafberufung ein.
 

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