Drei davon unbedingt - Möglichkeit der Fußfessel - Urteil rechtskräftig.
Ein IS-Unterstützer ist am Montag im Landesgericht Linz wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und damit an einer kriminellen Organisation zu 18 Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt worden. Der heute 32-Jährige hatte 2014 Videos von Hasspredigern und Enthauptungen verbreitet. Der Österreicher hatte ein Tatsachengeständnis abgelegt, das Urteil ist rechtskräftig.
Auch wenn er nur ein "kleiner Bestandteil" des Jihadisten-Netzwerks gewesen sei, die "Begeisterung für den IS war uneingeschränkt". Dies habe er auch nach außen getragen, indem er Propagandamaterial verbreitete, hieß es im dem Urteilsspruch. Generalpräventiv wurde daher ein Teil der Strafe unbedingt verhängt. Allerdings räumte das Gericht die Möglichkeit einer Fußfessel ein. Inzwischen habe der Vater von vier Kindern der radikalen Gesinnung abgeschworen, er absolviert eine Ausbildung zum Diplom-Fitnesstrainer.